Die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein in § 3 Abs. 5, § 8 Überschrift und Abs. 5 sowie § 13 Abs. 2 wird wie vorgelegt beschlossen. Der Bürgervorsteher wird gebeten, die geänderte Geschäftsordnung auszufertigen.
21.05.2025 - Hauptausschuss
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein in § 3 Abs. 5, § 8 Überschrift und Abs. 5 sowie § 13 Abs. 2 wird wie vorgelegt beschlossen, wobei in § 3 Abs. 5 Satz 2 stellvertretende Ausschussmitglieder aufzunehmen sind. Der Bürgervorsteher wird gebeten, die geänderte Geschäftsordnung auszufertigen.