Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Hopp erläutert gemäß Vorlage die Anpassungserfordernisse der Geschäftsordnung hinsichtlich der Ladung von Ausschüssen und Stadtverordnetenversammlung sowie die Möglichkeit zur zeitlich vorgezogenen Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungsteilen gefassten Beschlüssen. Einen Hinweis von Herrn Greve aufgreifend schlägt er die textliche Aufnahme der stellvertretenden Ausschussmitglieder in § 3 Abs. 5 der Geschäftsordnung entsprechend des tatsächlichen Einladungsablaufes vor.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein in § 3 Abs. 5, § 8 Überschrift und Abs. 5 sowie § 13 Abs. 2 wird wie vorgelegt beschlossen, wobei in § 3 Abs. 5 Satz 2 stellvertretende Ausschussmitglieder aufzunehmen sind. Der Bürgervorsteher wird gebeten, die geänderte Geschäftsordnung auszufertigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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