Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
1. Zu dem bestehenden F-Plan aus 2020 wird die 2. Änderung aufgestellt, die für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg" (siehe Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf der Teilen der bisher als Grünfläche genutzten Fläche sollen gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen dargestellt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.