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Tagesordnung - Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 22.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragen      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 12.03.2025  
SI/3090/25  
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 12.03.2025  
SI/3090/25  
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7  
1. Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Neustadt in Holstein Hier: Themenfelder "Klimaschutz und Energie", "Ressourcenschutz und Klimafolgenanpassung", "Nachhaltige Mobilität" und "Wohnen und Quartiere"  
Enthält Anlagen
VO/3370/25  
Ö 8  
Ausbau der Straße Teufelsberg 2. BA hier: Vorstellung des Entwurfs  
Enthält Anlagen
VO/3356/25  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 98 (für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg") hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3361/25  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg (siehe Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen ein Gewerbegebiet und ein Sondergebiet für Einzelhandel für die Ansiedlung eines Supermarktes festgesetzt werden. Die Erschließung der Gebiete und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

6. Die entstehenden und bereits entstandenen Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 98 sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt einen Planungskostenvertrag, der dies regelt, vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

7. Der Bürgermeister wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und zur Beratung im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorzulegen.

 

   
    22.05.2025 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Für das Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg“ (siehe Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen ein Gewerbegebiet und ein Sondergebiet für Einzelhandel für die Ansiedlung eines Supermarktes festgesetzt werden. Die Erschließung der Gebiete und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

6. Die entstehenden und bereits entstandenen Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 98 sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt einen Planungskostenvertrag, der dies regelt, vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

7. Der Bürgermeister wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und zur Beratung im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 1

 

Ö 10  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes (für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg") hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3362/25  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 99 (für ein Gebiet zwischen Dörpstede und Deepensoll) hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3368/25  
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zu TOP 5_Tabelle zum Berichtswesen 20250513 (276 KB)