Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
1. Für das Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg“ (siehe Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen ein Gewerbegebiet und ein Sondergebiet für Einzelhandel für die Ansiedlung eines Supermarktes festgesetzt werden. Die Erschließung der Gebiete und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die entstehenden und bereits entstandenen Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 98 sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt einen Planungskostenvertrag, der dies regelt, vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
7. Der Bürgermeister wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und zur Beratung im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorzulegen.