Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Hauptausschuss, abweichend von der Hauptsatzung, für die Baumaßnahme Verwaltungsneubau Rosenstraße auch über die Vergabe von Bauleistungen über 500.000 € zu entscheiden.
Der Stadtverordnetenversammlung sind die Entscheidungen des Hauptausschusses im Nachgang zur Kenntnis zu geben.
27.03.2024 - Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Hauptausschuss, abweichend von der Hauptsatzung, für die Baumaßnahme Verwaltungsneubau Rosenstraße auch über die Vergabe von Bauleistungen über 500.000 € zu entscheiden.
Der Stadtverordnetenversammlung sind die Entscheidungen des Hauptausschusses im Nachgang zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür
25.04.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Hauptausschuss, abweichend von der Hauptsatzung, für die Baumaßnahme Verwaltungsneubau Rosenstraße auch über die Vergabe von Bauleistungen über 500.000 € zu entscheiden.
Der Stadtverordnetenversammlung sind die Entscheidungen des Hauptausschusses im Nachgang zur Kenntnis zu geben.