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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragen |
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Ö 3 |
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Niederschrift der Sitzung vom 02.02.2023 |
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SI/2659/23 |
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Ö 4 |
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Niederschrift der Sitzung vom 28.02.2023 |
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SI/2719/23 |
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Ö 5 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 02.02.2023 |
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SI/2659/23 |
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Ö 6 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 28.02.2023 |
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SI/2719/23 |
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Ö 7 |
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Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen |
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Ö 8 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 8.1 |
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Aktion Saubere Landschaft |
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Ö 8.2 |
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Durchforstung Kaiserholz |
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Ö 9 |
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Verwaltungsneubau Rosenstraße
hier: Vorplanungstand und Kostenentwicklung |
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VO/2973/23 |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg),
hier: Entwurfs- und Auslegungsentwurf (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2966/23 |
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Ö 11 |
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8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2974/23 |
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Ö 12 |
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Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet "Ziegeleiweg" einschließlich seiner 1. bis 3. Änderung,
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2976/23 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: 1. Die während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet „Ziegeleiweg“ abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. 2. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet „Ziegeleiweg“ einschließlich seiner 1. bis 3. Änderungen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. |
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23.03.2023 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Die während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet „Ziegeleiweg“ abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. 2. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet „Ziegeleiweg“ einschließlich seiner 1. bis 3. Änderungen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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27.04.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet „Ziegeleiweg“ abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. 2. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet „Ziegeleiweg“ einschließlich seiner 1. bis 3. Änderungen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 - davon anwesend: 32 Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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Ö 13 |
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Ausbau der Straße Am Hafensteig
hier: Vorstellung des Entwurfs |
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VO/2945/23 |
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Ö 14 |
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Schottergärten - Stand der Umsetzung des Beschlusses zur Vorlage vom VO/2889/22 |
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Ö 15 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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N 16 |
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(nichtöffentlich) |
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