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Auszug - 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2974/23 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2716/21
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Heckel begrüßt Frau Teske und bittet sie die 8. Änderung des B-Planes Nr.54 vorzustellen.

Frau Teske erläutert die 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 anhand einer Präsentation. Während mit der 6. Änderung ein Hotel gebaut werden durfte, solle mit der 8. Änderung nunmehr ein urbanes Gebiet mit Wohnen und Gewerbe im ungleichen Verhältnis entwickelt werden. Innerhalb des Geltungsbereichs können 5 verschiedene Gebiete unterschiedlicher Bebauung und Nutzung unterschieden werden. Sie erläutert GFZ und GRZ, die Firsthöhen und verweist auf die Anzahl der Geschosse, die zwischen zwei-, drei- und für einen kleinen Teil viergeschossig variiert. Der geplante Gewerbebereich solle als eine Art neues Zentrum fungieren. Die weißen Flächen stellen Bereiche für Stellplätze und Carports dar. Die textlichen Festsetzungen werden von Frau Teske eingehend erläutert. Neben Wohnungen solle das Gebiet auch durch nicht störendes Gewerbe belebt werden. Ferienwohnungen und Zweitwohnungen seien aber als Nutzungsform ausgeschlossen. Wegen möglicher Hochwasser wurde das Niveau der geplanten Bebauung um 50 cm erhöht.

Herr Rieger erläutert die Inhalte des Städtebaulichen Vertrags. Er verweist darauf, dass durch die Zinswende eine komplett andere Situation herrsche als vor zwei Jahren. Im Gebiet würden insgesamt 133 WE mit 14.000 m² Wohnfläche entstehen. Dabei sollen auch 49 Mietwohnungen gebaut werden, die zu vertretbaren Mieten angeboten werden. Auf den Einsatz fossiler Brennstoffe solle verzichtet werden. 80 % der Dachflächen sollen mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Durch eine ausreichende Anzahl von Fahrradstellplätzen werde die umweltverträgliche Mobilität gefördert. Er plädiert dafür, nach der Sommerpause den Satzungsbeschluss für die 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 zu fassen.

 

Diskussion:

Herr Heckel führt aus, dass die Einkommensgrenze für eine geförderte Einzimmerwohnung bei nur 14.100 € liege, man müsse auch preisgünstigen Wohnraum ohne die Bedingung eines Wohnberechtigungsscheines anbieten (WBS).

Frau Weise erläutert, dass der Vorhabenträger im städtebaulichen Vertrag verpflichtet worden sei zu dem im Vertrag vereinbarten Kaltmieten oder öffentlich geförderten Wohnraum zu bauen. Für die Verpflichtende Festsetzung von öffentlich gefördertem Wohnraum gibt es derzeit kein politisches Mandat für diesen B-Plan.

Herr Heckel räumt ein, dass das Thema sozialer Wohnungsbau bereits im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten beraten wurde. Er wolle diese Diskussion nicht erneut führen.

Herr Neubauer spricht sich dafür aus, die m²-Preise der Mietwohnungen genauer zu regeln.

Herr Rukat führt aus, dass die Nebenkosten etwa 2,50 bis 3 €/m² ausmachen können.

Herr Seiter ergänzt, dass die Baukosten im letzten Jahr um 16 % gestiegen seien. Für die Folgejahre sei mit Kostensteigerungen von 6 bis 8 % zu rechnen. Man habe im Städtebaulichen Vertrag Höchstmieten festgelegt, die noch akzeptabel seien. Insgesamt werde im Gebiet eine hochwertige Bebauung entstehen.

Herr Greve vertritt die Auffassung, dass wegen des angespannten Wohnungsmarkts erneute Verhandlungen mit dem Investor über den sozialen Wohnungsbau geführt werden sollten. Die Entscheidung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss solle deshalb vertagt werden.

Herr Neubauer empfindet die vorliegenden Höchstmieten als eine Verdoppelung der ortsüblichen Miete. Deshalb könne er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Herr Schmidt ist der Meinung, dass der Vorhabenträger Anspruch auf Verlässlichkeit habe und man diese auch zeigen solle. Er wirbt für den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage und ergänzt, dass dort Neubau mit entsprechendem Standard entstehe.

Herr Rukat ergänzt, dass gestiegene Zinsen und Baukosten Investitionen erschweren. Er spricht sich dafür aus, dem Beschlussvorschlag der Vorlage zuzustimmen und keine weiteren Einschränkungen zu formulieren.

Der Antrag von Herrn Greve auf Vertagung der Abstimmung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 54 wird mit einer Ja-Stimme, zwei Enthaltungen und 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 


 

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

3. Dem Entwurf des städtebaulichen Vertrages wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den als Entwurf anliegenden städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0