1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 für das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach §3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach §3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
23.03.2023 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 für das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
27.04.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 für das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 - davon anwesend: 32 Ja-Stimmen: 27Nein-Stimmen: 5Enthaltungen: 0 Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.