Beschluss:
Der vorgelegten Satzungsänderung bei der folgende Gebühren:

angepasst wurden, wird gem. geänderter Anlage 1 als 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Schmutzwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für 2021 zugestimmt.
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