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Auszug - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2529/20 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Herr Geusen-Rühle verliest den aktualisierten Beschluss mit dem Text der geänderten Anlage:

Aufgrund des § 4 Abs.1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein und des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung.

 

§ 1

§ 13 Gebührenmaßstab und Gebührensatzung erhält folgende Fassung:

(7) Die Grundgebühr der Benutzungsgebühr A beträgt je Wasserzähler 1,20 € / pro Nenndurch- flussmenge Qn.

Für Wasserzähler die ab dem 01.11.2016 verbaut werden beträgt die monatliche Grundgebühr der Benutzungsgebühr A je Wasserzähler 0,75 € / Dauerdurchflussmenge Q3.

Die Verbrauchsgebühr der Benutzungsgebühr A beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser 3,43 €.

 

(8) Die Benutzungsgebühr B wird nach der Menge des aus der Grundstücksschmutzwasserbeseitigungsanlage abgefahrenen Schmutzwasser berechnet und beträgt für die Schmutzwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen 42,55 €/m³. Diese Gebühr vermindert sich um die für jedes Jahr zu entrichtende Abwasserabgabe, wenn die Voraussetzungen des § 8a des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung erfüllt sind.

 

(9) Die Benutzungsgebühr C wird nach der Menge des aus der Grundstücksschmutzwasserbeseitigungsanlage abgefahrenen Schmutzwassers berechnet und beträgt für die Schmutzwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben 29,51 €/m³

 

§ 2

Die Präambel erhält in den Bezugnahmen auf die gesetzlichen Grundlagen folgende Fassung:

Aufgrund des § 4 Abs.1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein und des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.

 

§ 3

Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft.

 

Es wird eine neue Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung mit dem Hinweis auf die    Beratung im Stadtwerkeausschuss angelegt.

 

 

 

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Beschluss:

Der vorgelegten Satzungsänderung bei der folgende Gebühren:

 

angepasst wurden, wird gem. geänderter Anlage 1 als 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Schmutzwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für 2021 zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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