Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Herr Geusen-Rühle verliest den aktualisierten Beschluss mit dem Text der geänderten Anlage: Aufgrund des § 4 Abs.1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein und des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung.
§ 1 § 13 Gebührenmaßstab und Gebührensatzung erhält folgende Fassung: (7) Die Grundgebühr der Benutzungsgebühr A beträgt je Wasserzähler 1,20 € / pro Nenndurch- flussmenge Qn. Für Wasserzähler die ab dem 01.11.2016 verbaut werden beträgt die monatliche Grundgebühr der Benutzungsgebühr A je Wasserzähler 0,75 € / Dauerdurchflussmenge Q3. Die Verbrauchsgebühr der Benutzungsgebühr A beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser 3,43 €.
(8) Die Benutzungsgebühr B wird nach der Menge des aus der Grundstücksschmutzwasserbeseitigungsanlage abgefahrenen Schmutzwasser berechnet und beträgt für die Schmutzwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen 42,55 €/m³. Diese Gebühr vermindert sich um die für jedes Jahr zu entrichtende Abwasserabgabe, wenn die Voraussetzungen des § 8a des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung erfüllt sind.
(9) Die Benutzungsgebühr C wird nach der Menge des aus der Grundstücksschmutzwasserbeseitigungsanlage abgefahrenen Schmutzwassers berechnet und beträgt für die Schmutzwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben 29,51 €/m³
§ 2 Die Präambel erhält in den Bezugnahmen auf die gesetzlichen Grundlagen folgende Fassung: Aufgrund des § 4 Abs.1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein und des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.
§ 3 Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft.
Es wird eine neue Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung mit dem Hinweis auf die Beratung im Stadtwerkeausschuss angelegt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Der vorgelegten Satzungsänderung bei der folgende Gebühren:
angepasst wurden, wird gem. geänderter Anlage 1 als 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Schmutzwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für 2021 zugestimmt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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