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Auszug - 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2528/20 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Herr Geusen-Rühle berichtet laut Vorlage und führt aus, dass nach Absprache mit der Werkleitung und dem Leiter kaufm. Service die Anlage zur Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung ergänzt werden soll.

Herr Geusen-Rühle verliest den aktualisierten Beschluss mit dem Text der geänderten Anlage:

Aufgrund des § 4 Abs.1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein und des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung.

§ 1

§ 14 Gebührensatz erhält folgende Fassung:

Die Benutzungsgebühr beträgt für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,29 Euro je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche.

§ 2

Die Präambel erhält in den Bezugnahmen auf die gesetzlichen Grundlagen folgende Fassung:

Aufgrund des § 4 Abs.1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein und des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.

§ 3

Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft

 

Es wird eine neue Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung mit dem Hinweis auf die Beratung im Stadtwerkeausschuss angelegt.

Zukünftig soll mit den Vorlagen auch die Gebührenkalkulation als nichtöffentliche Anlage mit versandt werden. 

 

 

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Beschluss:

Dem vorgelegten Satzungsentwurf wird gem. geänderter Anlage 1 als 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren in Höhe von 0,29 Euro/m² für 2021 zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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