Beschluss:
Dem vorgelegten Satzungsentwurf wird gem. geänderter Anlage 1 als 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren in Höhe von 0,29 Euro/m² für 2021 zugestimmt.
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