Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Verwendung des Stadtwappens durch die Firma von Poll Immobilien GmbH zur Ausgestaltung des Schaufensters der Neustädter Geschäftsstelle zu.
02.09.2020 - Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Verwendung des Stadtwappens durch die Firma von Poll Immobilien GmbH zur Ausgestaltung des Schaufensters der Neustädter Geschäftsstelle zu.