Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Mit eMail vom 18.08.2020 bittet die Geschäftsstellenleiterin der Koppitz Immobilien GmbH in freier Handelvertretung für die von Poll Immobilien GmbH um Genehmigung der Verwendung des Stadtwappens. Dieses soll farblos auf satinierter Folie auf dem Schaufenster ihrer neuen Geschäftsräume in der Brückstraße angebracht werden. Zur Verdeutlichung ist der Vorlage eine Entwurfszeichnung der Front - ohne Wappen - beigefügt.
Die Geschäftsstellenleiterin Frau Jessica Koppitz möchte als gebürtige Neustädterin mit der Verwendung des Wappens ihre tiefe Verbundenheit zur Hafenstadt unterstreichen.
Der Hauptausschuss hat in gleichgelagerten Nutzungsfällen positiv entschieden.
Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Verwendung des Stadtwappens durch die Firma von Poll Immobilien GmbH zur Ausgestaltung des Schaufensters der Neustädter Geschäftsstelle zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Entwurfszeichnung Geschäftsfront ohne Wappen |
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