Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2469/20  

 
 
Betreff: Auflösung des V-Kontos 946
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Zur Kenntnis
02.09.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Zur Kenntnis
25.08.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

Der Kreis Ostholstein ist Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – den kreisangehörigen Kommunen obliegt jedoch die Bereitstellung von Wohnraum für zugewiesene Asylbewerber inkl. der Erstausstattung.

Mit Beginn der Flüchtlingswelle Ende 2015 wurden durch das Amt 2 eine Vielzahl von Wohnungen (hauptsächlich von privaten Vermietern) angemietet. Die Mietpreise liegen teilweise über den Pauschalen des Kreises, so dass nicht alle Kosten über Erstattungen gedeckt sind. Vor allem wird die Miete nur für die tatsächliche Nutzungsdauer erstattet. D.h. bei jeder Anmietung und jedem Nutzerwechsel entstehen nicht erstattungsfähige Leerzeiten. Kosten für notwendige Renovierungen bei Neubelegung oder Rückgabe der Wohnungen werden durch den Kreis nicht erstattet.

Die Ausgaben sowie Erstattungen durch verschiedene Organisationseinheiten (Bund, Land, Kreis) wurden über das Vorschusskonto 946 abgewickelt.

Seit Mitte 2019 werden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über den Unterabschnitt 42000 des Verwaltungshaushalt abgebildet.

 

Zum 31.12.2019 weist das Vorschusskonto einen Fehlbetrag (aufgelaufene Beträge 2015 – 2019) in Höhe von rd. 747 T€ aus, welcher aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden muss, damit das Vorschusskonto endgültig vor Übergang auf die Doppik abgeschlossen werden kann. Das Amt 2 hat eine endgültige Abrechnung des V-Kontos vorgenommen.

 

Wesentliche Ausgaben, die der Stadt nicht erstattet wurden, sind u.a.:

 

137 T€  Vorhaltung Unterkunft bei ancora marina,

  80 T€  Miete Lagerhalle

  46 T€  Eigenmittel für Ablösung ancora marina

  39 T€  Umbau Waschgrabenallee 5 zur Flüchtlingsunterkunft

  17 T€  Ausstattung Kasernenblock am Wieksberg 

319 T€

 

Weiterhin wurden auf das Konto V946 u.a. ca. 19 T€ Mietsicherheiten/-kautionen gebucht. Diese sind auf ein separates V-Konto (V121) zu buchen, da diese Mittel nach Kündigung der Wohnungen wieder an die Stadt zurückfließen.

 

Im Zeitraum März 2017 - Oktober 2017 wurde die Waschgrabenallee 5 nach dem Brand am Holm als Obdachlosenunterkunft genutzt. In diesem Zeitraum sind Miete und NK in Höhe von 28.800 € entstanden. Sie sind umzubuchen, ebenso 14 T€ für die Renovierung der Waschgrabenallee 5 vor Einzug der Verwaltungsmitarbeiter*innen des Amtes 2. Eine Deckung erfolgt über Mittel aus dem Deckungskreis Bauunterhaltung.

 

Nachrichtlich:

Von den 747 T€ verbleiben nach Abzug der o.g. Einzelpositionen und Durchführung der Umbuchungen ca. 385 T€, welche sich über einen Zeitraum von 5 Jahren für Wohnungsvorhaltung und –bewirtschaftung von durchschnittlich 70 Wohnungen angesammelt haben. Umgerechnet entspricht dies je Wohnung einem Betrag von 1.100 € jährlich bzw. 92 € monatlich.

 

Es ergibt sich folgende Rechnung:

 

 

747.267,44

aufgelaufenes Defizit V946 aus Vorjahren

-19.727,00

abzgl. Kautionen Umbuchung von V121

727.540,44

 

-28.800,00

Miete Waschgrabenallee 5 für Obdachlosenunterbringung - Bauunterhaltung.

-14.000,00

Renovierung Waschgrabenallee 5 - Umbau für Verwaltung Bauunterhaltung

684.740,44

verbleibendes Defizit

 

 

190.800,00

Bewirtschaftungskosten  Vorjahre  - 42000.52010 über Nachtrag 2020

494.000,00

Mieten Vorjahre - 42000.53010 über Nachtrag 2020

684.800,00

 

 

 

Es wird vorgeschlagen, die notwendigen Mittel über den 1. Nachtragshaushalt 2020 im Unterabschnitt 42000 bereitzustellen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Auflösung des V-Kontos 946 und die erforderliche Mittelbereitstellung über den 1. Nachtragshaushalt 2020 werden zur Kenntnis genommen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 € 684.800

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:x

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Mittel werden über den 1. Nachtrag 2021 bereitgestellt

 

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Anlage/n: