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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten, des Tourismusausschusses und des Stadtwerkeausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten, des Tourismusausschusses und des Stadtwerkeausschusses
Gremien: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Stadtwerkeausschuss, Tourismusausschuss
Datum: Di, 18.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Neustädter Bucht
Ort: Steinkamp 5, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 28.08.2018  
SI/1581/18  
Ö 4  
Parkraumbewirtschaftungskonzept, hier Festlegung der Eckpunkte (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
VO/2047/18  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die zukünftige Parkraumbewirtschaftung der Stadt Neustadt in Holstein soll auf Grundlage der

vorgestellten Eckpunkte erfolgen.

 

   
    18.09.2018 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

Abweichend von der Vorlage zu 3.2 soll der Parkstreifen vor der Kirche gebührenfrei bleiben und auf 30 min beschränkt werden:

 

 

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Mit vorstehender Änderung zu 3.2:

 

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3.3 der Parkplatz am Gogenkrog bleibt von der Bewirtschaftung ausgeschlossen:

 

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3.4 Gebühren ganzjährig Mo.-Sa. 9.00 Uhr  bis 15.00 Uhr

 

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Antrag 3.9: „gebührenfreies Parken während des Wochenmarktes auf dem Klosterhof mit zeitlicher Beschränkung“. Herr Raloff spricht sich gegen eine Sonderregelung aus, der Markt sei stark und gut besucht. Frau Spiegel und Frau Giszas verweisen auf den Erwerb der Parkkarten. Frau Bimberg hält die Parkkarten für eine gute Idee, mit der zeitlichen Beschränkung von 9.00-15.00 Uhr seien schon viele Zeiten gebührenfrei.

 

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Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

 

Antrag 3.10: „Einführung von drei Familienparkplätzen auf dem Klosterhof.“ Seitens der FDP wird angemerkt, dass die Nutzung nicht kontrolliert werden könne.

 

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Zum Block 4 besteht Einvernehmen. Jedoch sollen die Parkkarten auch über das Gewerbe veräußert werden können.

 

 

Die Frau Spiegel bedankt sich für die Teilnahme und schließt die Sitzung um 19.22 Uhr.

 

 

 

 

 

Datum ..................................

 

 

 

Vorsitzende                                                     Protokollführer

 

 

 

Versandt am ..................................

 

 

*Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, ist die Protokollführung ermächtigt, die Tagesordnung in der Niederschrift aller städtischen Gremien bei den Tagesordnungspunkten Einwohnerfragestunde, Bericht der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, Bericht der Bürgervorsteherin/ des Bürgervorstehers, Bericht der/des Vorsitzenden, Bericht der Verwaltung, Anfragen und Verschiedenes bzw. Tagesordnungspunkte ohne Beschlussfassung sofern erforderlich in Unterpunkte zu gliedern.

 

 

 

 

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    18.09.2018 - Stadtwerkeausschuss
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

Abweichend von der Vorlage zu 3.2 soll der Parkstreifen vor der Kirche gebührenfrei bleiben und auf 30 min beschränkt werden:

 

 

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Mit vorstehender Änderung zu 3.2:

 

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3.3 der Parkplatz am Gogenkrog bleibt von der Bewirtschaftung ausgeschlossen:

 

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3.4 Gebühren ganzjährig Mo.-Sa. 9.00 Uhr  bis 15.00 Uhr

 

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Antrag 3.9: „gebührenfreies Parken während des Wochenmarktes auf dem Klosterhof mit zeitlicher Beschränkung“. Herr Raloff spricht sich gegen eine Sonderregelung aus, der Markt sei stark und gut besucht. Frau Spiegel und Frau Giszas verweisen auf den Erwerb der Parkkarten. Frau Bimberg hält die Parkkarten für eine gute Idee, mit der zeitlichen Beschränkung von 9.00-15.00 Uhr seien schon viele Zeiten gebührenfrei.

 

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Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

 

Antrag 3.10: „Einführung von drei Familienparkplätzen auf dem Klosterhof.“ Seitens der FDP wird angemerkt, dass die Nutzung nicht kontrolliert werden könne.

 

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Zum Block 4 besteht Einvernehmen. Jedoch sollen die Parkkarten auch über das Gewerbe veräußert werden können.

 

 

Die Frau Spiegel bedankt sich für die Teilnahme und schließt die Sitzung um 19.22 Uhr.

 

 

 

 

 

Datum ..................................

 

 

 

Vorsitzende                                                     Protokollführer

 

 

 

Versandt am ..................................

 

 

*Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, ist die Protokollführung ermächtigt, die Tagesordnung in der Niederschrift aller städtischen Gremien bei den Tagesordnungspunkten Einwohnerfragestunde, Bericht der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, Bericht der Bürgervorsteherin/ des Bürgervorstehers, Bericht der/des Vorsitzenden, Bericht der Verwaltung, Anfragen und Verschiedenes bzw. Tagesordnungspunkte ohne Beschlussfassung sofern erforderlich in Unterpunkte zu gliedern.

 

 

 

 

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    18.09.2018 - Tourismusausschuss
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

Abweichend von der Vorlage zu 3.2 soll der Parkstreifen vor der Kirche gebührenfrei bleiben und auf 30 min beschränkt werden:

 

 

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Mit vorstehender Änderung zu 3.2:

 

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JaNeinEnthalt.JaNeinEnthalt.JaNeinEnthalt.

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3.3 der Parkplatz am Gogenkrog bleibt von der Bewirtschaftung ausgeschlossen:

 

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JaNeinEnthalt.JaNeinEnthalt.JaNeinEnthalt.

900900900

 

3.4 Gebühren ganzjährig Mo.-Sa. 9.00 Uhr  bis 15.00 Uhr

 

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3.5

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3.7

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900  900900

 

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Antrag 3.9: „gebührenfreies Parken während des Wochenmarktes auf dem Klosterhof mit zeitlicher Beschränkung“. Herr Raloff spricht sich gegen eine Sonderregelung aus, der Markt sei stark und gut besucht. Frau Spiegel und Frau Giszas verweisen auf den Erwerb der Parkkarten. Frau Bimberg hält die Parkkarten für eine gute Idee, mit der zeitlichen Beschränkung von 9.00-15.00 Uhr seien schon viele Zeiten gebührenfrei.

 

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360261261

 

Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

 

Antrag 3.10: „Einführung von drei Familienparkplätzen auf dem Klosterhof.“ Seitens der FDP wird angemerkt, dass die Nutzung nicht kontrolliert werden könne.

 

AfgATASWA

JaNeinEnthalt.JaNeinEnthalt.JaNeinEnthalt.

801801810

 

 

Zum Block 4 besteht Einvernehmen. Jedoch sollen die Parkkarten auch über das Gewerbe veräußert werden können.

 

 

Die Frau Spiegel bedankt sich für die Teilnahme und schließt die Sitzung um 19.22 Uhr.

 

 

 

 

 

Datum ..................................

 

 

 

Vorsitzende                                                     Protokollführer

 

 

 

Versandt am ..................................

 

 

*Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, ist die Protokollführung ermächtigt, die Tagesordnung in der Niederschrift aller städtischen Gremien bei den Tagesordnungspunkten Einwohnerfragestunde, Bericht der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, Bericht der Bürgervorsteherin/ des Bürgervorstehers, Bericht der/des Vorsitzenden, Bericht der Verwaltung, Anfragen und Verschiedenes bzw. Tagesordnungspunkte ohne Beschlussfassung sofern erforderlich in Unterpunkte zu gliedern.

 

 

 

 

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    20.09.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 19 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

Die zukünftige Parkraumbewirtschaftung der Stadt Neustadt in Holstein soll auf Grundlage folgender Eckpunkte erfolgen:

 

1.Ziele

1.1.Das Parkraumangebot ist begrenzt. Durch gezielte Bewirtschaftung soll sichergestellt werden, dass alle Nutzergruppen genügend Parkraum vorfinden.

1.2.Die Aufenthaltsqualität der Innenstadt soll durch Reduzierung des Parksuchverkehrs gesteigert werden.

1.3.Die vielfältigen, einzelfallbezogenen Parkregelungen sollen durch einheitliche, leicht verständliche Regelungen ersetzt werden.

1.4.Es sollen einheitliche Automaten aufgestellt werden, die eine Bezahlung mit Bargeld, EC-Karte und per Handy ermöglichen.

1.5.Schaffung einer einfachen Gebührenstruktur.

1.6.Nutzung von Synergien durch Bündelung unterschiedlicher organisatorischer Zuständigkeiten für die verschiedenen Parkplätze nach Kompetenzen.

 

2.Parken am Strand

2.1.Der Großparkplatz in Pelzerhaken wird durch Einbau entsprechender Begrenzungen geordnet.

2.2.Die Wiesenstraße, die Straße Zum Leuchtturm und die Straße auf der Pelzer Wiese werden in die gebührenpflichtige Bewirtschaftung aufgenommen.

2.3.Parkgebühren werden in der Zeit vom 1.3.-31.10. von Mo.-So. zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr erhoben.

2.4.Die Gebühren betragen für die 1. bis 5. Stunde jeweils 1,00 €, die Tagesgebühr 5,00 €.

2.5.Für Besucher des Tourismusservice werden einzelne Kurzzeitparkplätze bereitgestellt.

2.6.Die „Strandparkkarte“ kostet 50,00 € für die Parksaison und gilt auf den Parkplätzen in Pelzerhaken und Rettin (Zielgruppe Einheimische und regelmäßige Strandnutzer).

2.7.Die Wochenparkkarte kostet 25,00 € und gilt ganztägig auf allen Parkplätzen der Ortsteile Neustadt, Pelzerhaken und Rettin (Zielgruppe Urlauber).

 

3.Parken in der Innenstadt

3.1.Kostenloses, zeitlich beschränktes, Parken von 1 Stunde in den Straßen der Innenstadt (wie bisher Mo.-Fr. von 9.00 – 18.00 Uhr und Sa. von 9.00 – 14.00 Uhr unter Einbeziehung der Straßen Haakengraben und Am Binnenwasser), Kurzzeitparkplätze (30 Min.) in der Straße Am Markt auf der Apothekenseite, auf dem Markt vor dem Mehrzweckgebäude, sowie gegenüber der Bushaltestelle vor der Kirche.

3.2.Einheitliche Gebührenerhebung auf allen Parkplätzen zuzüglich der Parkstreifen am Binnenwasser und zwischen dem Klosterhof Nord und Süd.

3.3.Der Parkplatz am Gogenkrog bleibt von der Bewirtschaftung ausgeschlossen.

3.4.Parkgebühren ganzjährig Mo-Sa. Zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr. (Kugelbrunnen weiterhin bis 20.00 Uhr)

3.5.Gebühren für die 1. bis 5. Stunde jeweils 1,00 €, Tagesgebühr 5,00 €.

3.6.Die „Kleine Parkkarte“ gilt im Ortsteil Neustadt und kostet 100,00 € jährlich (= 27 ct/Tag oder 45 ct/ Arbeitstag) für die Zielgruppe Pendler, Anlieger ohne eigenen Parkplatz, regelmäßige Besucher Nutzer der Innenstadt.

3.7.Die „Exclusiv-Karte“ gilt für alle Parkplätze in den Ortsteilen Neustadt, Pelzerhaken und Rettin. Sie kostet 120,00 € jährlich (= 32 ct/ Tag) und ist für die Zielgruppe der Stadt- und Strandparker.

3.8.Die Benutzung Parkplätze Klosterhof Nord und Süd sowie Kugelbrunnen, Pagodenspeicher, wird für Inhaber der „Kleinen Parkkarte“ und „Exclusiv-Karte“ auf 2 h beschränkt. D.h., es ist zusätzlich zur Parkkarte eine Parkscheibe auszulegen.

3.9Auf dem Klosterhof sollen 3 Familienparkplätze eingerichtet werden

 

4.Organisatorische Maßnahmen

4.1.Den einzelnen Ämtern bzw. Eigenbetrieben wird die Bewirtschaftung aller Parkplätze der Stadt gebündelt nach ihren Stärken zugeordnet.

4.2.Die Stadtwerke übernehmen Betrieb und Leerung der Parkautomaten.

4.3.Parkkarten werden von den Stadtwerken und dem Tourismusservice verkauft. Parkkarten sollen auch in Geschäften erworben werden können.

4.4.Das Bauamt übernimmt die Unterhaltung, Beschilderung, Pflege und Verkehrssicherung der Parkplätze.

4.5.Das Ordnungsamt überwacht die Einhaltung der Regelungen (Halteverbote, Parkscheiben, Parkscheine, Parkarten).

4.6.Kostenausgleiche zwischen den Eigenbetrieben und Ämtern werden durch Verwaltungsvereinbarungen geregelt, so dass Ausgaben und Erträge letztlich in den jeweiligen Wirtschaftsplänen und Haushalten abgebildet werden.

 

5.Nach einer zweijährigen Betriebsphase sollen die gesammelten Erfahrungen und wirtschaftlichen Effekte vorgestellt und bewertet werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 30Nein-Stimmen: 3Enthaltungen: 0

 

 

 

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