Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
12.09.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 10 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Die Verwaltung wird gebeten, hinsichtlich der Sicherstellung der Regelungen in § 6 (Umsetzungsverpflichtung) und § 8 (Vertragsstrafen), fachanwaltliche Beratung einzuholen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
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18.09.2019 - Hauptausschuss
Ö 7 - geändert beschlossen
Beschluss:
a) In § 6 Absatz 4 ist die Zahl 50 statt 40 Monaten und in Absatz 5 ist die Zahl 50 statt 60 Monaten aufzunehmen.
b) Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
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Abstimmungsergebnis:
zu a) Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 1
zu b) einstimmig
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26.09.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 26 - geändert beschlossen
Beschluss:
a)In § 6 Absatz 4 ist die Zahl 50 statt 40 Monaten und in Absatz 5 ist die Zahl 50 statt 60 Monaten aufzunehmen.
b)Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.