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Auszug - Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2276/19 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite
hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Rieger trägt anhand der Vorlage den Sachverhalt vor. Insbesondere geht er darauf ein, dass der Städtebauliche Vertrag im Zusammenhang mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 87 abgeschlossen werden solle. Durch den Vertrag solle die zukünftige Entwicklung eines städtebaulich und architektonisch qualitativ hochwertigen und kleinteilig durchmischten Quartiers im Vertragsgebiet sichergestellt werden. Dazu würden u.a. Regelungen über die zukünftgie Nutzung, die Gestaltung, die Umsetzungsverpflichtung und die Energieversorgung sowie weitere Regelungen im Vertrag getroffen.

Die weiteren Regelungen bezögen sich auf Vertragsstrafen, die die Umsetzung der Vertragsziele absichern sowie Regelungen zu Grunddienstbarkeiten und zur Grundstücksveräußerung und der Rechtsnachfolge.

Im PUBA wäre die Frage nach weiteren Sicherungsinstrumenten aufgekommen. Diese Frage sei mit dem Fachanwalt und dem Betreuer des Sanierungsgebiets erörtert worden. Man könne noch eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft für die hier investierende Tochtergesellschaft fordern. Zusammenfassend sei festzustellen, dass der Vertrag vieles beinhalte und die Wünsche der Stadt gut wiedergebe sowie rechtssicher gestaltet sei.

Der Investor habe mitgeteilt, dass die Fristen zur Bebauung in § 6 Abs. 4 und 5 jeweils 50 Monate lauten könnten.

Herr Kasten erläutert das Wesen einer Patronatserklärung.

Herr Rieger erklärt die Zusammenhänge der unterschiedlichen Vertragspartner und die zeitliche Reihenfolge über den Abschluss der Verträge.

Herr Kasten bemerkt, dass die finanzierende Bank eine Bestätigung abgeben werde. Damit sei die Stadt sehr gut abgesichert.

Herr Holtfester ergänzt, dass der PUBA die Beantwortung der Frage nach weiterer Sicherung an den Hauptausschuss abgegeben habe. Diese sei nun beantwortet.

Herr Rieger führt weiter zu den Perspektiven des städtebaulichen Vertrages aus.

Herr Vowe fragt danach, ob der Vertrag nicht schon sehr weit in den aufzustellenden B-Plan eingreife.

Herr Rieger erläutert, dass die Richtung vorgegeben werde.

Es werden weitere Detailfragen geklärt.

Herr Holtfester greift den Vorschlag des Investors auf und formuliert folgenden

 

 

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Beschluss:  

a) In § 6 Absatz 4 ist die Zahl 50 statt 40 Monaten und in Absatz 5 ist die Zahl 50 statt 60 Monaten aufzunehmen.

 

b) Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

zu a) Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1

zu b) einstimmig

 

 

 

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