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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 22.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 25.10.2018  
SI/1545/18  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 25.10.2018  
SI/1545/18  
Ö 4  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Antrag der CDU-Fraktion hier: Küstenschutz in Neustadt in Holstein-nachhaltig und wachsam handeln  
Enthält Anlagen
VO/2103/18  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 90 "nördlicher Lüb´scher Mühlenberg", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Teilbereich 1 (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2102/18  
Ö 8  
Hafenwestseite-Bericht über den Arbeitsstand      
Ö 9  
Enthält Anlagen
1. Änderung des B-Planes Nr. 55 (Klinikum), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2101/18  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.  

   
    22.11.2018 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen incl. Tischvorlage gebilligt (siehe Anlage zum Protokoll).

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

 

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich E_A_Bes_Änderung_2018_11_22 - Anlage zur Niederschrift 22.11.18 (21 KB) PDF-Dokument (51 KB)    
   
    13.12.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 17 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

1.Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

Die textlichen Festsetzungen werden um folgenden Absatz ergänzt:

 

Der nördlich der Straße „Am Kiebitzberg“ vorhandene Knick darf an zwei weiteren Stellen für je einen Zugang von 4 m Breite durchbrochen werden. Diese Durchbrüche sind in der Planzeichnung nicht verortet. Als Ausgleich ist innerhalb des Plangebietes ein Knick in der Länge von 24 m neu anzulegen. Die Neuanlage des Knicks ist in der Planzeichnung ebenfalls nicht verortet.

 

Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen.

 

2.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

3.Über die genaue Lage der beiden nicht in der Planzeichnung verorteten Knickdurchbrüche ist vor Beantragung der naturschutzrechtlichen Genehmigung beim Kreis Ostholstein die Zustimmung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses einzuholen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

zu 1 und 2: einstimmig

zu 3: einstimmig

 

Herr Hansen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

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Ö 10  
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Windmühlenberg / Spaltsberg, hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2100/18  
Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes      
N 12     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2018.11_Umsetzung von Beschlüssen (588 KB)