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Auszug - Bebauungsplan Nr. 90 "nördlicher Lüb´scher Mühlenberg", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Teilbereich 1  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 22.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2102/18 Bebauungsplan Nr. 90 "nördlicher Lüb´scher Mühlenberg",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Teilbereich 1
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht, Diskussion und Bürgerbeteiligung:

Herr Heckel schlägt vor, den Teil 2 des B-Planes Nr. 90 in den Beschluss einzubeziehen, da die Entscheidung für den Standort des Küstengymnasiums für den Butzhorn gefallen sei und so auch der geplante Kreisverkehr einbezogen werden könne.

 

Frau Weise antwortet, dass die Planung für den nördlichen Teil noch nicht beschlussfähig sei, da hier noch inhaltliche Fragen zu klären seien, z.B. die Anbindung, der evtl. Kreisverkehr usw. Daher sei geplant, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für diesen Teil in der PUBA-Sitzung am 24.01.2019 vorzubereiten. Sie bittet darum, bei der Verfahrensweise zu bleiben, um für den 1. Teilabschnitt nunmehr zeitnah zu einem Erschließungsbeginn kommen zu können.

 

Herr Buchwald erläutert das Ergebnis des Schallgutachtens, das zu einer sehr geringfügigen Änderung von Baugrenzen im Einmündungsbereich der Planstr. B in den Ostring geführt habe.

 

Herr Greve fordert in Anbetracht der Tatsache, dass in den nächsten Jahren für viele Wohnungen die Sozialbindung ausläuft, die Sozialbindung für mehr als 30 % der Wohnungen.

 

Frau Weise erklärt, dass der in Nr. 1.2 der textlichen Festsetzungen vorgesehene Teil an Sozialwohnungen im B-Plan nicht verbindlich gefordert werden könne, sondern dass dies nur in einem ergänzenden  städtebaulichen Vertrag möglich sei, der bereits in Arbeit sei.

 

Herr Weber fordert, dass die im B-Plan Nr. 90 vorgesehenen und im städtebaulichen Vertrag festzusetzenden Sozialwohnungen zügiger realisiert werden, als dies im B-Plan Nr. 83 geschehe.

 

Herr Heckel hält den Standort für die KITA im Lärmpegelbereich IV nicht für sinnvoll.

 

Herr Sascha Herz erklärt, dass dieser Standort für Kinder wegen einer möglichen Verkehrsgefährdung vielleicht nicht ideal sei, für Senioren käme er jedoch in Frage. Daher könne es bei der jetzigen Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche bleiben.

 

Frau Weise erläutert, dass der Standort für die KITA im Eingangsbereich des Baugebietes liegen solle, da viele Kinder von außerhalb mit PKWs hierher gebracht würden und dieser Verkehr nicht durch das Wohngebiet geleitet werden solle. Außerdem sei die Lage in der Mitte des gesamten Wohngebietes (B-Pläne Nr. 83 und 90) gut. Zum Lärm erklärt Frau Weise, dass die Kinder überwiegend am Vormittag betreut würden und die Freiflächen daher nach Osten orientiert werden könnten, so dass das Gebäude im Westen als Schallschutz diene. Die Sicherheit könne durch einen Zaun gewährleistet werden.

 

Herr Richter hält eine kurze Anbindung wegen des zu erwartenden Verkehrsaufkommens für wichtig, diese wäre jedoch auch östlich der Planstr. B gegeben. Der etwas höhere Grundstückspreis müsse eingerechnet werden.

 

Herr Weber spricht sich gegen den KITA-Standort am Ostring aus. Er hält einen Standort zwischen Haupterschließungsstraße und Regenrückhaltebecken für besser geeignet.

 

Auf die Frage von Herrn Kruschke, ob eine I-geschossige Bebauung ausreiche, antwortet Frau Weise, dass diese für eine KITA ohnehin geeigneter sei, für Senioren sei auch eine II-Geschossigkeit geeignet.

 

Herr Heckel stellt den Antrag, die Beschlussfassung über diesen TOP auf die PUBA-Sitzung am 24.01.2019 zu verschieben und den 2. Teilbereich wieder einzubeziehen. In dieser Sitzung könne der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den gesamten B-Plan Nr. 90 (incl. Teilbereich 2 und incl. der geplanten Verkehrsanbindung) gefasst bzw. der Stadtverordnetenversammlung empfohlen werden. Herr Heckel lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf des Teilbereichs 1 des Bebauungsplanes Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. 

 

Die Beschlussfassung über diesen TOP wird auf die PUBA-Sitzung am 24.01.2019 verschoben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4Nein-Stimmen: 3Enthaltungen: 2

 

Somit ist die Beschlussfassung über diesen TOP auf die PUBA-Sitzung am 24.01.2019 verschoben.

 

Anschließend lässt Herr Heckel über einzelne Antrage abstimmen, die in die Beschlussempfehlung aufgenommen werden sollen:

 

Der Anteil an Wohnungen, welche die Kriterien für sozialen Wohnungsbau erfüllen sollen, soll von 30 % auf 50 % erhöht werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4Nein-Stimmen: 5Enthaltungen: 0

 

Die Fläche für Gemeinbedarf soll für die KITA auf die Fläche westlich des Regenrückhaltebeckens verlagert werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

 

Die bisherige Fläche für Gemeinbedarf soll als WA-Gebiet festgesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

 

 

 

 

 

 

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