Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg / Spaltsberg“ soll im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wie folgt geändert werden:
Es sollen weitere Baumöglichkeiten in diesem Bereich geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
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