Der Ältestenrat wird für die laufende Wahlzeit mit dem Bürgervorsteher gem. § 8 (9) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein sowie den Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen besetzt.
01.08.2018 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ältestenrat wird für die laufende Wahlzeit mit dem Bürgervorsteher gem. § 8 (9) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein sowie den Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen besetzt.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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20.09.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ältestenrat wird für die laufende Wahlzeit mit dem Bürgervorsteher gem. § 8 (9) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein sowie den Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen besetzt.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Herr Cremer ist bei der Beschlussfassung nicht anwesend.