Die Möglichkeit einer Übertragung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten nach § 45 StVO auf die Stadt Neustadt in Holstein wird zur Kenntnis genommen. Es soll jedoch kein Antrag auf Übertragung der Zuständigkeiten gestellt werden.
18.07.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
Ö 7 - (offen)
Beschluss:
Die Möglichkeit einer Übertragung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten nach § 45 StVO auf die Stadt Neustadt in Holstein wird zur Kenntnis genommen. Es soll jedoch kein Antrag auf Übertragung der Zuständigkeiten gestellt werden.