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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
Gremium: Stadtwerkeausschuss
Datum: Di, 08.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 10.11.2015  
SI/1280/15  
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 23.11.15      
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 23.11.15      
Ö 5  
a) 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW) b) 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW)  
Enthält Anlagen
VO/1443/15-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Den vorgelegten Satzungsentwürfen gem. Anlage 1 als 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung und gem. Anlage 2 als 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung werden zugestimmt.

   
    08.12.2015 - Stadtwerkeausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.Die 18. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung sowie die 16. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung werden entsprechend der Anlagen 1 und 2 beschlossen.

2.Bei der Veranschlagung und Erhebung der Gebühren sowohl für die Schmutzwasserbeseitigung als auch für die Niederschlagswasserbeseitigung wird gem. § 6 Abs. 2 KAG jeweils ab 2016 ein einjähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Zu verrechnende Über- oder Unterdeckungen werden innerhalb der auf die Feststellung folgenden 3 Jahre ausgeglichen.

3.Die von der WIBERA mit Datum vom 27.11.2015 aufgestellte Vorkalkulation sowie die ab 01.01.2016 gem. § 6 Abs. 4 KAG vorgeschlagene Grundgebühr werden beschlossen.

 

Dokument3

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Dokument4

Seite 1

   
    17.12.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

  1. Die 18. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung sowie die 16. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung werden entsprechend der Analge 1 und 2 beschlossen.
  2. Bei der Veranschlagung und Erhebung der Gebühren sowohl für die Schmutzwasserbeseitigung als auch für die Niederschlagswasserbeseitigung wird gemäß § 6 Abs.2 KAG jeweils ab 2016 ein einjähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Zu verrechnende Über- oder Unterdeckungen werden innerhalb der auf die Feststellung folgenden 3 Jahre ausgeglichen.
  3. Die von der WIBERA mit Datum vom 27.11.2015 aufgestellte Vorkalkulation sowie die ab 01.01.2016 gem. § 6 Abs. 4 KAG vorgeschlagene Grundgebühr werden beschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

29 Ja-Stimmen

 

 

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Ö 6  
Änderung der Ergänzenden Bestimmung für die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und die Anlage zu den Ergänzenden Bestimmungen.  
Enthält Anlagen
VO/1450/15  
Ö 7  
Anfragen und Verschiedenes      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)