Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - a) 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW) b) 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW)   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 08.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein
VO/1443/15-1 a) 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW)
b) 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/1443/15
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Frau Litzka berichtet, dass die aus der Sitzung vom 23.11.15 vorgetragenen Wünsche und Vorstellungen des Werkausschusses bezugnehmend auf die Grundgebühr in dieser Vorlage aufgegriffen und umgesetzt sind. Die Werkleiterin legt dar, dass Herr Greve Einwände in Bezug auf die Rechtssicherheit der Formulierung hatte. Frau Litzka führt aus, dass diese berücksichtigt und die neue Fassung mit Herrn Greve abgestimmt wurde. Sie bittet  Herrn Greve um Sachvortrag. Herr Greve erklärt den geänderten Beschlussvorschlag der Tischvorlage und verliest den neuen Beschlussvorschlag.

 

Diskussion:

Die Frage von Herrn Hoff, ob dies rechtlich abgeklärt wurde, bejaht Herr Wiese.

 

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Beschluss:

 

1.Die 18. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung sowie die 16. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung werden entsprechend der Anlagen 1 und 2 beschlossen.

2.Bei der Veranschlagung und Erhebung der Gebühren sowohl für die Schmutzwasserbeseitigung als auch für die Niederschlagswasserbeseitigung wird gem. § 6 Abs. 2 KAG jeweils ab 2016 ein einjähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Zu verrechnende Über- oder Unterdeckungen werden innerhalb der auf die Feststellung folgenden 3 Jahre ausgeglichen.

3.Die von der WIBERA mit Datum vom 27.11.2015 aufgestellte Vorkalkulation sowie die ab 01.01.2016 gem. § 6 Abs. 4 KAG vorgeschlagene Grundgebühr werden beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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