In den städtischen Kindertagesstätten wird für alle Kinder, die 6 oder mehr Stunden in der Kita betreut werden, ein verpflichtendes Mittagessen eingeführt.
Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2016 gem. Anlage1 geändert.
Die anteiligen Mehrkosten für Personal für ein erweitertes Mittagessen-Angebot für die Monate August bis Dezember in Höhe von 27.167 € (städtischer Anteil 24.017 € und Elnternanteil 3.150 €) werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.
Die Mehrkosten für den städtischen Anteil an der Mittagsverpflegung von August bis Dezember in Höhe 5.000 € werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.
Für die Beschaffung von zusätzlichem Mobiliar werden 10.000 € zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.
Der Arbeitskreis soll zukünftig jährlich einen Vorschlag zur Gebührenanpassung erarbeiten.
12.04.2016 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Ö 5 - geändert beschlossen
Beschluss:
In den städtischen Kindertagesstätten wird für alle Kinder, die 6 oder mehr Stunden in der Kita betreut werden, ein verpflichtendes Mittagessen eingeführt.
Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2016 gem. Anlage1 geändert.
Die anteiligen Mehrkosten für Personal für ein erweitertes Mittagessen-Angebot für die Monate August bis Dezember in Höhe von 27.167 € (städtischer Anteil 24.017 € und Elnternanteil 3.150 €) werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.
Die Mehrkosten für den städtischen Anteil an der Mittagsverpflegung von August bis Dezember in Höhe 5.000 € werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.
Für die Beschaffung von zusätzlichem Mobiliar werden 10.000 € zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.
Der Arbeitskreis soll zukünftig jährlich einen Vorschlag zur Gebührenanpassung erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0
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Seite 1
20.04.2016 - Hauptausschuss
Ö 6 - (offen)
Beschluss:
In den städtischen Kindertagesstätten wird für alle Kinder, die 6 oder mehr Stunden in der Kita betreut werden, ein verpflichtendes Mittagessen eingeführt.
Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2016 gem. Anlage1 geändert.
Die anteiligen Mehrkosten für Personal für ein erweitertes Mittagessen-Angebot für die Monate August bis Dezember in Höhe von 27.167 € (städtischer Anteil 24.017 € und Elternanteil 3.150 €) werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.
Die Mehrkosten für den städtischen Anteil an der Mittagsverpflegung von August bis Dezember in Höhe 5.000 € sind hierin enthalten und werden im Nachtragshaushalt berücksichtigt.
Für die Beschaffung von zusätzlichem Mobiliar werden 10.000 € zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.
Der Arbeitskreis soll zukünftig jährlich einen Vorschlag zur Gebührenanpassung erarbeiten.