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Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
nunmehr festgesetzt auf
1.
im Verwaltungshaushalt
die Einnahme
579.900 €
0 €
28.564.400 €
29.144.300 €
die Ausgabe
248.900 €
28.989.500 €
29.238.400 €
2.
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben
2.903.100 €
5.729.000 €
8.632.100 €
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen
von bisher
4.291.700 €
auf
6.070.900 €
Beschluss:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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