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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss
Datum: Di, 26.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 24.11.2015  
SI/1283/15  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 24.11.2015  
SI/1283/15  
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4.1  
Knick- und Gehölzpflegemaßnahmen      
Ö 4.2  
Tiefbaumaßnahmen      
Ö 5  
Einrichtung eines eingezäunten Hundeauslaufes in Stadtnähe; Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen  
Enthält Anlagen
VO/1474/16  
Ö 6  
Künftige Nutzungsstruktur Hafenwestseite- mit Zusatzbeschlusspunkten  
VO/1416/15-1  
Ö 7  
Planung und Durchführung von Wegebaumaßnahmen im Bereich des Dittmer Waldes; Antrag des Ortsbeirates Pelzerhaken  
Enthält Anlagen
VO/1475/16  
Ö 8  
36. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet zwischen der Straße Braunshof und der Ostsee - Am Holm / an der Wiek - hier: Ergänzung des abschließenden Beschlusses (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1471/16  
Ö 9  
Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek", hier: Ergänzung des Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 05.11.2015 (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
VO/1467/16  
Ö 10  
Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek", hier: Satzungsbeschluss (leer lassen: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1468/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

   
    21.01.2016 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wieck“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 16-01-11 § 4a Abwägung B-54-7 (435 KB)      
   
    26.01.2016 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

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Seite 1

   
    25.02.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Bürgervorsteher Sela stellt die Nichtöffentlichkeit her. 

 

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Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 11.1  
Kanalbauarbeiten am Ostring      
Ö 11.2  
Beleuchtung Eingangsbereich Steinkampschule      
Ö 11.3  
Runder Tisch zum Klimaschutz      
Ö 11.4  
Vernässung der ehemaligen Merkendorfer Teiche      
Ö 11.5  
Ampelsymbole bei der Kreuzung Waschgrabenallee/Bei der Friedenseiche      
Ö 11.6  
Aschenbecher an Ampelpfosten      
Ö 11.7  
Kopfweide östlich des DLRG-Gebäudes      
Ö 11.8  
Umwidmung der Strandallee in eine Fußgängerzone      
Ö 11.9  
Vermessungsarbeiten im Bereich der Promenade      
Ö 11.10  
Findlinge vor dem Steilufer      
Ö 11.11  
Notlandeplatz für Hubschrauber in Pelzerhaken      
Ö 11.12  
Ladestation für Pedelecs      
Ö 11.13  
Strandsauna Pelzerhaken      
Ö 11.14  
Knick-Infotafel      
Ö 11.15  
Markierung der Furten für Radfahrer      
N 12     (nichtöffentlich)