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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Niederschrift der Sitzung vom 24.11.2015 |
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SI/1283/15 |
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Ö 3 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 24.11.2015 |
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SI/1283/15 |
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Ö 4 |
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Mitteilung der Verwaltung |
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Ö 4.1 |
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Knick- und Gehölzpflegemaßnahmen |
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Ö 4.2 |
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Tiefbaumaßnahmen |
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Ö 5 |
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Einrichtung eines eingezäunten Hundeauslaufes in Stadtnähe; Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen |
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VO/1474/16 |
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Ö 6 |
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Künftige Nutzungsstruktur Hafenwestseite- mit Zusatzbeschlusspunkten |
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VO/1416/15-1 |
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Ö 7 |
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Planung und Durchführung von Wegebaumaßnahmen im Bereich des Dittmer Waldes; Antrag des Ortsbeirates Pelzerhaken |
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VO/1475/16 |
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Ö 8 |
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36. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet zwischen der Straße Braunshof und der Ostsee - Am Holm / an der Wiek -
hier: Ergänzung des abschließenden Beschlusses (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1471/16 |
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Ö 9 |
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Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek",
hier: Ergänzung des Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 05.11.2015 (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1467/16 |
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Ö 10 |
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Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek",
hier: Satzungsbeschluss (leer lassen: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1468/16 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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21.01.2016 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 5.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wieck“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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26.01.2016 - Umwelt- und Verkehrsausschuss |
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Ö 10 - (offen) |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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25.02.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 20 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Bürgervorsteher Sela stellt die Nichtöffentlichkeit her. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 11 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 11.1 |
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Kanalbauarbeiten am Ostring |
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Ö 11.2 |
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Beleuchtung Eingangsbereich Steinkampschule |
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Ö 11.3 |
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Runder Tisch zum Klimaschutz |
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Ö 11.4 |
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Vernässung der ehemaligen Merkendorfer Teiche |
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Ö 11.5 |
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Ampelsymbole bei der Kreuzung Waschgrabenallee/Bei der Friedenseiche |
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Ö 11.6 |
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Aschenbecher an Ampelpfosten |
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Ö 11.7 |
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Kopfweide östlich des DLRG-Gebäudes |
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Ö 11.8 |
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Umwidmung der Strandallee in eine Fußgängerzone |
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Ö 11.9 |
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Vermessungsarbeiten im Bereich der Promenade |
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Ö 11.10 |
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Findlinge vor dem Steilufer |
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Ö 11.11 |
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Notlandeplatz für Hubschrauber in Pelzerhaken |
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Ö 11.12 |
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Ladestation für Pedelecs |
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Ö 11.13 |
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Strandsauna Pelzerhaken |
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Ö 11.14 |
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Knick-Infotafel |
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Ö 11.15 |
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Markierung der Furten für Radfahrer |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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