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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 13.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der fortzusetzenden Sitzung      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski )  
Enthält Anlagen
VO/0948/13-1  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.              Die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, das sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 74 für das Gebiet des ehem. Landschulheimes des Landkreises Göttingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

   
    13.06.2013 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, das sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 74 für das Gebiet des ehem. Landschulheimes des Landkreises Göttingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8              Ablehnung: 1              Enthaltung: 0

 

Im Anschluss folgen verschiedene Wortmeldungen zu dem TOP

„Verschiedenes und Anfragen“, der nicht auf der Tagesordnung war

 

Frau Weise kündigt an, dass am 27.06.2013 im Haus des Gastes in Pelzerhaken eine Anliegerversammlung zum Thema „Ausbau der Wiesenstraße“ durchgeführt werden soll.

 

Auf die Frage von Herrn Rausch nach einem Ausbau des Uferwanderweges vor dem Campingplatz Hoff antwortet Frau Weise, dass im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 81 beschlossen worden war, hier keinen Grünstreifen anzulegen; daher werde es auch im Bereich des Wanderweges keine Änderung geben.

 

Herr Rausch weist darauf hin, dass sich am Strand vor dem Campingplatz Heim Seegras angesammelt hat.

 

Herr Rausch bittet zu prüfen, ob die Ampelanlage an der Kreuzung des Sandberger Weges/  Rackersberg für die Dauer der Baumaßnahmen abgeschaltet werden könne.

 

Herr Dr. Dalke weist darauf hin, dass es in Pelzerhaken besonders starke Verunreinigungen durch Hundekot gebe und schlägt vor, mehr Papierkörbe für die Fiffi-Tüten aufzustellen, z.B. Am Timpenbarg.

 

Herr Brodowski empfiehlt, auch am Marktplatz mehr Papierkörbe aufzustellen.

 

Herr Morgenroth erinnert daran, dass im Schaarweg im letzten Jahr ein Wasserrohrbruch stattgefunden habe und weist darauf hin, dass jetzt neue Schäden an der Trinkwasserleitung gegenüber dem Grundstück Schaarweg Nr. 4 zu befürchten seien.

 

Herr Morgenroth erinnert außerdem daran, dass die Planung des Hochwasserschutzes für Pelzerhaken aus finanziellen Gründen z.Zt. nicht fortgesetzt wird. Er fragt 1. nach der Höhe der bisherigen Planungskosten und 2. danach, wann die Stadt die Planungen wieder aufnehmen wolle.

Frau Weise führt aus, dass diese Fragen im nächsten Umwelt- und Verkehrsausschuss beantwortet werden.

 

Herr Weber bittet die Verwaltung, den Knick an dem Weg zwischen dem Grundstück von Dr. Heuvels und dem Uferwanderweg besser zu schützen und gegen die missbräuchliche Nutzung vorzugehen.

 

Frau Weise sagt zu, dass Herr Weber hierauf eine schriftliche Antwort bekommt.

 

Frau Disselhoff schlägt vor, am Sandberger Weg eine Linksabbiegespur für die Einfahrt in den Rackersberg einzurichten.

 

Herr Weber weist darauf hin, dass dies ein Thema für den Verkehrsausschuss sei.

 

Um 21:10 Uhr unterbricht Herr Brodowski die Sitzung.

 

Nach einer 10-minütigen Sitzungsunterbrechung eröffnet Herr Brodowski den nichtöffentlichen Teil der Sitzung und begrüßt Herrn Engelmann von der Firma Otto Wulff (Hamburg).

 

Frau Weise erinnert daran, dass der Ausschuss in seiner Sitzung am 23.05.2013 die Verwaltung um Prüfung gebeten hat, wie die Vermietung an einen ständig wechselnden Nutzerkreis durch eine Grunddienstbarkeit gesichert werden kann.

 

Herr Engelmann bestätigt, dass seitens der Firma Otto Wulff keine Bedenken gegen die Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit in die Grundbücher bestünden, zumal dies den Nutzungsabsichten der Firma Otto Wulff entspreche. Um diese Nutzung auch für Rechtsnachfolger zu sichern, sei eine entsprechende Grundbucheintragung die beste Möglichkeit. Da der Firma Otto Wulff das Grundstück jedoch noch nicht gehöre, könne in deren Grundbuch z.Zt. noch nichts eingetragen werden, es müsse also in das Grundbuch des Landkreises Göttingen eingetragen werden.

 

Frau Weise erklärt, dass der Satzungsbeschluss für den 20.06.2013 vorgesehen sei, jedoch nicht vor Eintragung der Grunddienstbarkeit gefasst werden könne, dies sei erst nach dem 29.08.2013 der Fall. Die Firma Wulff kaufe das Grundstück erst nach dem Satzungsbeschluss.

 

Um 21:40 Uhr verlässt Herr Engelmann vorübergehend den Sitzungssaal, um eine unbeeinflusste Diskussion im Ausschuss zu ermöglichen.

 

Frau Weise erläutert das Ergebnis des Prüfauftrages. Im Ergebnis empfiehlt sie die Eintragung einer Baulast und einer Grunddienstbarkeit nach § 1090 BGB auf dem Flurstück 42/29 zu Gunsten der Stadt Neustadt in Holstein durch den Landkreis Göttingen vor Satzungsbeschluss.

Nach kurzer Diskussion über die von Frau Weise vorgeschlagene Empfehlung verliest Herr Brodowski den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0             

 

Beschluss:

Der BauPA stimmt dem Vertragsentwurf vom 09.06.2013 (siehe Anlage) inhaltlich zu. Sollten sich aus den noch ausstehenden Verhandlungen mit dem Landkreis Göttingen wesentliche Änderungen ergeben, ist der BauPA am 15.08.2013 erneut damit zu befassen.

 

Herr Engelmann betritt um 22:10 Uhr wieder den Sitzungssaal. Frau Weise teilt ihm die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Punkt 2 13-06-13 BA B-74 (2695 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 13-06-10 städteb Vertrag B-74 (91 KB) PDF-Dokument (121 KB)    
   
    20.06.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 19 - zurückgestellt
    Beschluss:

Beschluss:

1. Die Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage VO/0948/13-1 (Satzungsbeschluss) wird in die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2013 vertagt.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Abwägungsvorschlag über die während der  eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wie er sich aus der Anlage zu VO/0948/13-1 ergibt sowie das Vorberatungsergebnis des Bau- und Planungsausschusses vom 13.06.2013 zur Kenntnis. 

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt, am 29.08. 2013 über die VO/ 0948/13-1 positiv  zu entscheiden, sofern bis dahin eine schriftliche Zustimmung zur Unterzeichung des städtebaulichen Vertrages zur Eintragung der Grunddienstbarkeit und der  Baulast durch den  derzeitigen Grundstückseigentümer vorliegt. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen

  4 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 zu TOP 19 (118 KB)      
   
    29.08.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 17.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, das sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 74 für das Gebiet des ehem. Landschulheimes des Landkreises Göttingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 24 Ja-Stimmen

Ablehnung:      4 Enthaltungen

N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)