TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Wahl der/des Ortsbeiratsvorsitzenden und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela) |
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VO/0997/13 |
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Ö 3 |
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Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela) |
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VO/0998/13 |
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Ö 4 |
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Niederschrift der Sitzung am 20.03.2013 |
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SI/0821/11 |
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Ö 5 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Mitteilungen der/des Ortsbeiratsvorsitzenden |
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Ö 8 |
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Grünfläche am Leuchtturm |
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Ö 9 |
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34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Franck´sche Tannen)
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Wurde am 22.08.13 vom BauPA in der OB Pelzerhaken verwiesen.) |
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VO/0976/13 |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan Nr. 86 (Franck´sche Tannen),
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Wurde vom BauPA am 22.08.13 in den OB Pelzerhaken verwiesen.) |
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VO/0977/13 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag: 1. Für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung eines Baugebietes. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durch geführt werden. |
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22.08.2013 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 8 - an Verwaltung zurück verwiesen |
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Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
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29.08.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 20 - zurückgezogen |
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12.09.2013 - Ortsbeirat Pelzerhaken |
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Ö 10 - (offen) |
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23.10.2013 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 7 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung eines Baugebietes. 50 % des Geltungsbereiches sollen als Wohngebiet ausgewiesen werden, die übrigen 50 % sollen als Ausgleichsfläche dienen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durch geführt werden.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 2 Enthaltung: 0
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07.11.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 14 - an Verwaltung zurück verwiesen |
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Beschluss:Beschluss: Der Top wird in den Umwelt- und Verkehrsausschuss zurückverwiesen
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: einstimmig
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21.11.2013 - Umwelt- und Verkehrsausschuss |
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Ö 6 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung eines Baugebietes. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durch geführt werden. 6. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss unterstützt die Bemühungen die verbleibende Waldfläche einer Stiftung zuzuführen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 0 Ablehnung: 9 Enthaltung: 0 zu den Punkten 1. bis 5. der Vorlage einstimmig Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 zu Punkt 6.
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15.01.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 5 - an Verwaltung zurück verwiesen |
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Beschluss:Beschluss: Der Bau- und Planungsausschuss und der Umwelt- und Verkehrsausschuss beraten über den Kompromissvorschlag der Tischvorlage in gemeinsamer Sitzung, sofern dies möglich ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 11 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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