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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 20.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
N 2     (vertraulich)      
N 3     (vertraulich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
Ö 7  
Niederschrift der Sitzung vom 06.11.2013  
SI/0912/13  
Ö 8  
Investitionsprogramm 2014 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1042/13  
Ö 9  
Haushaltssatzung 2014 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1044/13  
    VORLAGE
    Die Haushaltssatzung 2014 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2014 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird             

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

24.295.400 €

 

in der Ausgabe auf

26.255.400 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

3.843.100 €

 

in der Ausgabe auf

3.843.100 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

2.614.900 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

600.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

330

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

350

2.

Gewerbesteuer

350

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

   
    20.11.2013 - Hauptausschuss
    Ö 9 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Haushaltssatzung 2014 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

25.225.200 €

 

in der Ausgabe auf

26.288.500 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

3.290.400 €

 

in der Ausgabe auf

3.290.400 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

2.062.200 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

600.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

wird am 27.11.2013 beraten

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390

2.

Gewerbesteuer

370

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Ö 10  
Nutzung des neuen Sitzungssaals      
Ö 11  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 12  
Anfragen und Verschiedenes