Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die 4. Änderung der Parkgebührenverordnung wurde mit der Vorlage VO/3542/26 dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten am 02.06.2026 sowie der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026 zur Kenntnis vorgelegt. Gegenstand war insbesondere die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung um bislang nicht bewirtschaftete Bereiche in Strandnähe. Die 4. Änderung ist bislang noch nicht in Kraft getreten, da die Parkscheinautomaten noch nicht geliefert wurden.
Zwischenzeitlich wurde die vorgesehene Änderung erneut überprüft. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostenentwicklung, der angespannten Haushaltslage, den umliegenden Parkgebührentarifen sowie der tatsächlichen Nutzung der bewirtschafteten Parkflächen soll die 4. Änderung vor ihrem Inkrafttreten nochmals angepasst werden. Vorgesehen ist eine Anhebung der Parkgebühr von derzeit 1,20 € auf 1,50 € je Stunde. Die Tageshöchstgebühr soll von 6,00 € auf 7,50 € und die Wochenparkkarte von 30,00 € auf 36,00 € angehoben werden.
Darüber hinaus soll die Jahresparkkarte „Strandparker“ von 60,00 € auf 70,00 €, die Jahresparkkarte „Innenstadt“ von 120,00 € auf 140,00 € und die Jahresparkkarte „Innenstadt & Strand“ von 150,00 € auf 180,00 € angehoben werden.
Die vorgesehenen Gebühren bewegen sich auch nach der Anpassung weiterhin im Rahmen bzw. eher am unteren Ende der in vergleichbaren Kommunen erhobenen Parkgebühren.
Für die Parkflächen im Strandbereich Neustadt in Holstein sowie für alle Parkbereiche in Pelzerhaken und Rettin soll die Gebührenpflicht künftig täglich bis 20:00 Uhr gelten. Insbesondere während der touristischen Saison werden die strandnahen Parkflächen auch in den Abendstunden weiterhin in erheblichem Umfang genutzt. Mit der Verlängerung der Bewirtschaftungszeit soll die Gebührenpflicht stärker an der tatsächlichen Nutzung des Parkraums ausgerichtet werden.
Die bereits vorgesehene Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung um die Bereiche Cap-Arcona-Weg (von der Einmündung Strandhöhe bis Am Strande), Zur alten Schanze, Am Vogelberg und Parkplatz Uferweg bleibt unverändert Bestandteil der 4. Änderung.
Die Anpassung der Gebühren und Bewirtschaftungszeiten soll zugleich einen Beitrag zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Neustadt in Holstein leisten. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass ab dem 01.01.2027 auf Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung Umsatzsteuer in Höhe von 19 % abzuführen ist, sofern die Parkflächen nicht zwingend hoheitlich bewirtschaftet werden müssen. Ohne eine Anpassung der Gebühren würde sich der Stadt tatsächlich verbleibende Einnahmeanteil entsprechend reduzieren. Gleichzeitig wird darauf geachtet, die zusätzliche Belastung für die Nutzerinnen und Nutzer angemessen zu begrenzen und weiterhin vergünstigte Parkmöglichkeiten in Form von Wochen- und Jahresparkkarten vorzuhalten.
Die Parkgebührenverordnung ist eine Stadtverordnung, die vom Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde auf Grundlage straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und des Landesverwaltungsgesetzes erlassen wird.
Der Entwurf einer Stadtverordnung ist vorab gemäß § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Beschlussvorschlag:Der Sachverhalt und die überarbeitete Fassung der 4. Änderung der Parkgebührenverordnung werden zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf überarbeitete Fassung der 4. Änderung der Parkgebührenverordnung
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