Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 erfolgte ein Sperrvermerk des Tourismusausschusses vom 04.11.2025: Über die Haushaltmittel darf erst nach Freigabe des Tourismusausschuss verfügt werden. Hierfür ist ein positiver Fördermittelbescheid sowie ein Folgekostenberechnung vorzulegen.
Der Förderantrag wurde am 28.11.2025 bei der IB.SH eingereicht. Ende März 2026 informierte die IB.SH, dass die Anforderungen zur Genehmigung eines Zuwendungsbescheids für Bauvorhaben unter 6 Mio. EUR angepasst wurden. In den Anweisungen gibt es folgenden Passus: „Ohne Vorliegen einer Baugenehmigung werden keine Bauvorhaben mehr bewilligt. Prämisse: Baugenehmigung wird erst erteilt, wenn erforderliche Genehmigungen vorliegen bzw. enthält Hinweise auf ggf. weitere erforderliche Genehmigungen. So kann sichergestellt werden, dass alle nötigen Genehmigungen für das Vorhaben vorliegen, bzw. es ist erkennbar, welche noch fehlen.“
Für die „Attraktivierung des Promenadenabschnitts mit Wasserrettungsstation in Strandbad in Neustadt in Holstein“ hatte die Verwaltung mit der Beendigung der Leistungsphase 4 des Ersatzbaus der Wasserrettungsstation am 24.03.2026 den Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Der Antrag wurde nach verwaltungsinterner Abstimmung am 20.04.2026 um die Freiflächen ergänzt, da bei Bauanträgen für Hochbauten die Freiflächen i.d.R. mit genehmigt werden.
Am 02.06.2026 erhielt der Tourismus-Service von der Untern Bauaufsichtsbehörde die Information, dass die Freiflächen im Zuge der Baugenehmigung des Hochbaus nicht genehmigt werden könne. Die Promenade sowie der Seebrückenvorplatz sind öffentlich gewidmete Verkehrsflächen und damit gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 LBO vom Geltungsbereich der Landesbauordnung ausgenommen. Für bauliche Maßnahmen innerhalb dieser Flächen finden die Vorschriften der LBO daher grundsätzlich keine Anwendung.
Somit muss die LPH 4 für den Schwerpunkt Freiflächen ausgeschrieben und beauftragt werden, damit die weiteren beteiligten Fachbehörden für den Schwerpunkt Freifläche des Projekts „Attraktivierung des Promenadenabschnitts mit Wasserrettungsstation in Strandbad in Neustadt in Holstein“ eine Genehmigung erteilen können und auf dieser Basis die IB.SH den Förderantrag final bearbeiten kann.
Aufgrund von Änderungen zwischen den geschätzten Baukosten zur Ausschreibung und dem Ergebnis der Kostenschätzung auf Basis der Entwurfsplanung, sind die Planungsleistungen ab LPH 4 EU-weit auszuschreiben. Diese externe Leistung kann die GM.SH im Zuge des Rahmenvertrags mit der Stadt Neustadt in Holstein zeitnah übernehmen. Es wird aktuell geprüft, wie die Aufteilung der EU-weiten Ausschreibung erfolgen kann. Ggf. können Leistungsbilder zusammengefasst werden, wodurch die Kosten für die Dienstleistung der GM.SH reduziert werden können.
Die Gesamtkosten für die Genehmigungsplanung (LPH 4) durch ein in einer EU-weiten Ausschreibung zu beauftragendes Ingenieurbüro setzen sich voraussichtlich wie folgt zusammen:
Ingenieurbauwerke 1.200,00 EUR Freianlagen 6.200,00 EUR Verkehrsanlagen 1.600,00 EUR Techn. Ausrüstung 800,00 EUR Tragwerksplanung 2.500,00 EUR Netto-Honorar: 12.300,00 EUR
Zzgl. Nebenkosten 500,00 EUR Zwischensumme Netto: 12.800,00 EUR netto Zwischensumme Brutto: 15.300,00 EUR brutto
Zzgl. EU-weite Vergabe durch GM.SH: 43.000,00 EUR netto = brutto
Gesamtkosten: 58.300,00 EUR brutto
Die Haushaltsmittel können im Zuge der Aufhebung des Sperrvermerks über den Investitionsplan THH 5 2026 unter der Maßnahmen-Nr. 41801003 Attraktivierung Strandpromenade Neustadt in Holstein TP 1 & TP 2 bereitgestellt werden, indem ein Teil der übertragenen Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025 in Höhe von 94.223,49 € genutzt werden. Beschlussvorschlag:Der Sperrvermerk für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für den Schwerpunkt Freiflächen des Förderprojekts „Attraktivierung des Promenadenabschnitts mit Wasserrettungsstation in Strandbad in Neustadt in Holstein“ wird aufgehoben. Die für die LPH 4 benötigten Mittel in Höhe von rund 58.300 € werden durch die Übertragung des Haushaltsrests des Jahres 2025 auf das Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt. Der Sperrvermerk für die folgenden Leistungsphasen bleibt bestehen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine
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