Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Aufgrund der zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen „Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter" muss die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Einrichtung "Offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht" neugefasst werden. Die vorgenannte Richtlinie wurde im Dezember 2025 veröffentlicht und muss zum Schulstart am 16.08.2026 umgesetzt werden.
Die Richtlinie regelt unter anderem den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung im Umfang von acht Stunden täglicher Betreuungszeit für SchülerInnen in der Primarstufe zum 1. August 2026.
Die Richtlinie sieht für eine achtstündige Betreuung einen monatlichen Höchstbetrag von 135 € vor. Die Ganztagesbetreuung an der OGS der Grundschule soll künftig 125 € kosten, was etwas günstiger ist als bisher, wobei dabei nur noch die Zeit bis 15 Uhr und nicht mehr bis 16 Uhr abgedeckt ist. Dafür kann die Ferienbetreuung kostenlos bzw. gegen Zahlung einer kleinen Pauschale für Material und Ausflüge mitgenutzt werden. Für den ersten Jahrgang wird die OGS nur noch an 20 Tagen geschlossen sein. Außerdem sind soziale Ermäßigungen auf Antrag zu gewähren. Durch diese und weitere geänderte Anforderungen und Rahmenbedingungen ergibt sich ein neues Angebot mit anderen Gebühren für die OGS. Ermäßigungen des Monatsbeitrags werden auf Grund von Geschwisterkindern, dem Bezug von Sozialleistungen oder geringem Einkommen gewährt. Einen Anspruch darauf haben nur Kinder, die im Schuljahr 2026/27 eingeschult werden und alle darauffolgenden Jahrgänge. Es wird vorgeschlagen als freiwillige Leistung eine Ausweitung der Geschwisterermäßigung auf alle vier Klassenstufen bereits zum Schuljahr 2026/27 vorzunehmen. Außerdem sollen auch Kinder der Klassenstufe 1-4, die einen Hort besuchen, als Zählkinder berücksichtigt werden. Durch diese Ausweitung wird der Verlust von Gebühren in Höhe von bis zu ca. 15.750 € jährlich erwartet. Die Gewährung der Geschwisterermäßigung für alle Klassenstufen würde Familien, die bereits ältere Kinder in der OGS der Grundschule haben, nicht benachteiligen. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben alle SchülerInnen der Primarstufe Rechtsanspruch auf Geschwisterermäßigung bzw. Soziale Ermäßigung. Für die Klassenstufen ohne Rechtsanspruch wird die bisherige Regelung zur sozialen Ermäßigung, Nachmittagsbetreuung kostenlos, sofern eine Bildungskarte vorliegt, beibehalten. Alle weiteren Neuerungen und Änderungen sind der angehängten Synopse zu entnehmen.
Die ElternvertreterInnen der Grundschule Neustädter Bucht wurden über die geplanten Änderungen informiert und am 07.05.2026 fand ein persönlicher Austausch statt. Der Wunsch der Elternvertretung die Betreuungszeit bis 16 Uhr aufrecht zu erhalten, wurde über die Einführung eines zusätzlichen Spätdienstes, der bei Anmeldung von mindestens 15 Kindern durchgeführt wird, Rechnung getragen. Weitere Einwände oder Wünsche gab es nicht. Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Einrichtung "Offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht" wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Anlage 1: Synopse Anlage 2: Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Einrichtung "Offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht“
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