Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Ansiedlungsrat bzw. Koordinierungsausschuss zur Begleitung der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes Neustadt in Holstein - Sierksdorf besteht gemäß § 1 der entsprechenden Geschäftsordnung aus elf Mitgliedern, von denen je fünf durch die Gemeinde Sierksdorf und die Stadt Neustadt in Holstein zu benennen sind; den elften Vertreter stellt die EGOH mit beratender Stimme. Die Vorsitze übernehmen nach § 2 der Geschäftsordnung alternierend die Bürgermeister der Kommunen, so dass diese als „geborene Mitglieder“ des Ansiedlungsrates gesehen werden können.
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Regelung in § 8 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung der Stadt einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt, an den Hauptausschuss übertragen.
Mit der Bezugsvorlage wurden durch den Hauptausschuss am 13.03.2024 - seinerzeit noch bei fünf Fraktionen - die vier Entsendungen entsprechend des Vorschlages der Verwaltung nach dem Höchstzahlenverfahren der Fraktionsstärken beschlossen. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sind dabei auch Herr Dr. Michael Böckenhauer als Entsandter und Herr Willy Heckel als dessen Stellvertreter gewählt worden. Die beiden Stadtverordneten der ehemaligen DU-Fraktion haben ihre Ämter mit Ablauf des 31.12.2025 niedergelegt. Es ist ein Entsendungplatz freigeworden. Die Fraktionen von CDU (Herr Vowe, Vertreter Herr Albers), BGN (Herr Klemp, Vertreter Herr Reichert) und SPD (Frau Giszas, Vertreter Herr Thiele) belegen nach wie vor einen Platz.
Auch wenn aktuell keine Zusammenkunft des Ansiedlungsrates des interkommunalen Gewerbegebietes Neustadt in Holstein – Sierksdorf ansteht, wäre eine Nachbesetzung der freien Stelle angebracht. Mit dem aktuellen Fraktionsstärkebild würde auf die bislang hier nicht vertretene Fraktion B‘90/GRÜNE einer der vier Plätze entfallen.
Bei diesem Entsendungsbeschluss ist § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz (GstG) zu beachten.
Beschlussvorschlag:Auf Vorschlag der Fraktion B‘90/GRÜNE werden von der Stadt Neustadt in Holstein für den Koordinierungsausschuss zur Begleitung der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes Neustadt in Holstein – Sierksdorf Herr/Frau ___________ als Mitglied und Herr/Frau ___________ als deren/dessen Stellvertreter/in anstelle von Herrn Dr. Böckenhauer und dessen Vertretung Herr Heckel nachentsandt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine
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