Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3185/24  

 
 
Betreff: Entsendung von Mitgliedern für den Koordinierungsausschuss / Ansiedlungsrat interkommunales Gewerbegebiet Sierksdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:120-11.01.01-1/2023-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:123 Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
13.03.2024 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Ansiedlungsrat bzw. Koordinierungsausschuss zur Begleitung der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes Neustadt in Holstein - Sierksdorf besteht gemäß § 1 der entsprechenden Geschäftsordnung aus elf Mitgliedern, von denen je fünf durch die Gemeinde Sierksdorf und die Stadt Neustadt in Holstein zu benennen sind; den elften Vertreter stellt die EGOH mit beratender Stimme. Die Vorsitze übernehmen nach § 2 der Geschäftsordnung alternierend die Bürgermeister der Kommunen, so dass diese als „geborene Mitglieder“ des Ansiedlungsrates gesehen werden können.

 

In der Vergangenheit wurden auf Neustädter Seite die verbleibenden vier Stellen durch die vier Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen besetzt. Seit 09.11.2023 gibt es jedoch mehr Fraktionen als zu entsendende Personen in der Stadtverordnetenversammlung.

 

Verwaltungsseitig wird nun, da nach längerer Zeit der Ansiedlungsrat nunmehr am 19.03.2024 zusammenkommen soll, vorgeschlagen, die Entsendungen nach dem Höchstzahlverfahren der Fraktionsstärken vorzunehmen. Hierbei entfallen Vorschlagsrechte auf die CDU-Fraktion für zwei Personen sowie auf die BGN-Fraktion und SPD-Fraktion für jeweils eine Person.

 

- Fraktionsstärkenbild Stadtverordnetenversammlung

Teiler/

CDU

BGN

SPD

B'90/GRÜNE

DU

FDP

parteilos

 Sitze

13

8

6

3

3

1

1

0,5

26,00

1

16,00

2

12,00

3

6,00

5 o. 6

6,00

5 o. 6

-

-

1,5

8,67

4

5,33

 

4,00

 

2,00

 

2,00

 

 

 

2,5

5,20

 

3,20

 

2,40

 

1,20

 

1,20

 

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Regelung in § 8 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung der Stadt einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt, an den Hauptausschuss übertragen.

 

Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern ist möglich.

 

Bei diesem Beschluss ist § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz (GstG) zu beachten, da es sich um einen Entsendungsbeschluss handelt.

 


Beschlussvorschlag:

Neben Herrn Bürgermeister Mirko Spieckermann werden von der Stadt Neustadt in Holstein für den Koordinierungsausschuss zur Begleitung der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes Neustadt in Holstein - Sierksdorf gemäß § 1 seiner Geschäftsordnung entsendet:               Herr/Frau _____________________ (Vorschlag der CDU-Fraktion)

 Herr/Frau _____________________ (Vorschlag der CDU-Fraktion)

 Herr/Frau _____________________ (Vorschlag der BGN-Fraktion)

 Herr/Frau _____________________ (Vorschlag der SPD-Fraktion)

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine