Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3190/24-4  

 
 
Betreff: Ersatzbau der Seebrücke in Neustadt in Holstein - Aufhebung Sperrvermerk LPH 4
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/3190/24
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Heß, Vera   
Beratungsfolge:
Tourismusausschuss Entscheidung
21.04.2026 
Sitzung des Tourismusausschusses      

Sachverhalt:

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 erfolgte ein Sperrvermerk des Tourismusausschusses vom 04.11.2025: Über die Haushaltmittel darf erst nach Freigabe des Tourismusausschuss verfügt werden. Hierfür ist ein positiver Fördermittelbescheid sowie ein Folgekostenberechnung vorzulegen.

Der Förderantrag wurde am 05.08.2025 bei der IB.SH eingereicht. Ende März 2026 informierte die IB.SH, dass die Anforderungen zur Genehmigung eines Zuwendungsbescheids für Bauvorhaben unter 6 Mio. EUR angepasst wurden. Die neue Plausibilitätsprüfung der Verwaltungsvorschriften sagt aus, dass die IB.SH für Bauvorhaben unter 6 Mio. EUR keine Vorprüfstelle (ZBau- Prüfung - GMSH oder LKN) mehr beauftragen dürfen. In den Anweisungen gibt es folgenden Passus:Ohne Vorliegen einer Baugenehmigung werden keine Bauvorhaben mehr bewilligt. Prämisse: Baugenehmigung wird erst erteilt, wenn erforderliche Genehmigungen vorliegen bzw. enthält Hinweise auf ggf. weitere erforderliche Genehmigungen. So kann sichergestellt werden, dass alle nötigen Genehmigungen für das Vorhaben vorliegen, bzw. es ist erkennbar, welche noch fehlen.

 

r das Bauvorhaben Ersatzbau Seebrücke Neustadt in Holstein gilt es also die LPH 4 (Genehmigungsplanung) zeitnah zu beauftragen, damit das Genehmigungsverfahren als Voraussetzung für die Erteilung eines Zuwendungsbescheids erfolgen kann.

 

Die Gesamtkosten für die Genehmigungsplanung (LPH 4) setzen sich wie folgt zusammen:

Objektplanung LPH 4 :    brutto rd.   7.800,00 €

Tragwerksplanung LPH 4:    brutto rd. 41.000,00 €

Statisch konstruktive Prüfung:   brutto rd. 14.800,00 €

Genehmigungskosten Behörden geschätzt:  brutto rd.   5.000,00 €

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Gesamtkosten aufgerundet:    brutto rd. 70.000,00 €

 

Die Haushaltsmittel stehen im Investitionsplan THH 5 2026 unter der Maßnahmen-Nr. 41801001 (Ersatz-)Neubau Seebrücke Neustadt zur Verfügung.


Beschlussvorschlag:

Der Sperrvermerk für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für den Ersatzbau Seebrücke Neustadt in Holstein wird aufgehoben. Der Sperrvermerk für die folgenden Leistungsphasen bleibt bestehen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: 70.000 € brutto

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: x

Budget: THH 5 2026 Inv.-Nr. 41801001

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/3190/24   (Ersatz-) Neubau der Seebrücke in Neustadt in Holstein   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/3190/24-1   (Ersatz-) Neubau der Seebrücke in Neustadt in Holstein   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/3190/24-2   Ersatzbau der Seebrücke in Neustadt in Holstein   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/3190/24-3   Ersatzbau der Seebrücke in Neustadt in Holstein - Planungsstand und Kostenberechnung   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/3190/24-4   Ersatzbau der Seebrücke in Neustadt in Holstein - Aufhebung Sperrvermerk LPH 4   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich