Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 erfolgte ein Sperrvermerk des Tourismusausschusses vom 04.11.2025: Über die Haushaltmittel darf erst nach Freigabe des Tourismusausschuss verfügt werden. Hierfür ist ein positiver Fördermittelbescheid sowie ein Folgekostenberechnung vorzulegen. Der Förderantrag wurde am 05.08.2025 bei der IB.SH eingereicht. Ende März 2026 informierte die IB.SH, dass die Anforderungen zur Genehmigung eines Zuwendungsbescheids für Bauvorhaben unter 6 Mio. EUR angepasst wurden. Die neue Plausibilitätsprüfung der Verwaltungsvorschriften sagt aus, dass die IB.SH für Bauvorhaben unter 6 Mio. EUR keine Vorprüfstelle (ZBau- Prüfung - GMSH oder LKN) mehr beauftragen dürfen. In den Anweisungen gibt es folgenden Passus: „Ohne Vorliegen einer Baugenehmigung werden keine Bauvorhaben mehr bewilligt. Prämisse: Baugenehmigung wird erst erteilt, wenn erforderliche Genehmigungen vorliegen bzw. enthält Hinweise auf ggf. weitere erforderliche Genehmigungen. So kann sichergestellt werden, dass alle nötigen Genehmigungen für das Vorhaben vorliegen, bzw. es ist erkennbar, welche noch fehlen.“
Für das Bauvorhaben Ersatzbau Seebrücke Neustadt in Holstein gilt es also die LPH 4 (Genehmigungsplanung) zeitnah zu beauftragen, damit das Genehmigungsverfahren als Voraussetzung für die Erteilung eines Zuwendungsbescheids erfolgen kann.
Die Gesamtkosten für die Genehmigungsplanung (LPH 4) setzen sich wie folgt zusammen: Objektplanung LPH 4 : brutto rd. 7.800,00 € Tragwerksplanung LPH 4: brutto rd. 41.000,00 € Statisch konstruktive Prüfung: brutto rd. 14.800,00 € Genehmigungskosten Behörden geschätzt: brutto rd. 5.000,00 € ----------------------------- Gesamtkosten aufgerundet: brutto rd. 70.000,00 €
Die Haushaltsmittel stehen im Investitionsplan THH 5 2026 unter der Maßnahmen-Nr. 41801001 (Ersatz-)Neubau Seebrücke Neustadt zur Verfügung. Beschlussvorschlag:Der Sperrvermerk für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für den Ersatzbau Seebrücke Neustadt in Holstein wird aufgehoben. Der Sperrvermerk für die folgenden Leistungsphasen bleibt bestehen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine
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