Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Planungsstand sowie das Ergebnis des Prüfberichts über den aktuellen Zustand der Seebrücke Neustadt in Holstein werden in der Sitzung des Tourismusausschusses von dem Planungsbüro im Detail vorgestellt.
Der Prüfbericht über den Zustand der Seebrücke Neustadt in Holstein hat sich auf eine Gesamtzustandsnote von 3,5 verschlechtert (Vgl. 2023: Zustandsnote 3,3), trotz der Beseitigung einiger Schäden aus dem Prüfbericht 2023. Bei Erreichen der Gesamtnote 4,0 ist das Bauwerk zu sperren. Die Standhaftigkeit des Bauwerks kann durch kurzfristige Maßnahmen, wie das Verstärken der Holzpfähle der vierten Achse, den Austausch deutlich schadhafter Längsträger im Feld 20/21 sowie den Austausch einiger weiterer Holzteile, gewährleistet werden. Die Kostenschätzung für diese Maßnahmen beläuft sich auf 47.500 € brutto, die im Haushalt 2025 (THH 5, Produkt 41801, Konto 5221000) bereitstehen. Da bei den Ertüchtigungsmaßnahmen lediglich die notwendigsten Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wird aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes der Seebrücke empfohlen, jährlich eine Bauwerksprüfung vor dem Beginn der Saison durchzuführen.
Die Seebrücke Neustadt in Holstein wurde entsprechend der Beschlüsse des Tourismusausschusses weiter geplant und die Ergebnisse der Fachbeiträge wurden eingearbeitet. Mit Ende der Leistungsphase 3 und der Erstellung der Kostenberechnung kann der Förderantrag erstellt werden. Zur Entwicklung der Kosten von der Kostenschätzung (Stand 08.05.2024) zur jetzigen Kostenberechnung (Stand 05.05.2025) sind folgende Faktoren maßgebend:
Die Kostenberechnung für die Seebrücke Neustadt in Holstein beträgt 3.737.594 € brutto (s. Anlage). Dem Bauwerk wird gemäß der VV-Abschreibungen eine Nutzungsdauer von 60 Jahren zugeschrieben. Dadurch ergibt sich eine voraussichtliche, jährliche Abschreibung in Höhe von 62.293 € brutto für den städtischen Haushalt. Gemäß der Kalkulation für die Kurabgabe werden derzeit 64,15 % der umlagefähigen Aufwendungen auf die Kurabgabe umgelegt. 35,85 % sind im Zuge des Eigenanteils an der Kurabgabe durch die Stadt Neustadt in Holstein zu tragen. Für dieses Projekt würden bei Annahme der oben genannten Daten 39.961 € brutto p.a. auf die Kurabgabe umgelegt und der städtische Eigenanteil beliefe sich auf 22.332 € brutto p.a. Die Förderung des Ersatzbaus der Seebrücke Neustadt in Holstein soll über das “Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 – Förderung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus“ beantragt werden. Diese Richtlinie trat mit Veröffentlichung im Dezember 2024 in Kraft, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27. Januar 2025. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027 befristet. Die Förderquote beträgt in diesem Förderprogramm bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Somit ergeben sich eine mögliche Fördersumme in Höhe von rund 2.242.600 € brutto und ein städtischer Eigenanteil in Höhe von rund 1.495.000 € brutto für das gesamte Bauprojekt „Ersatzbau Seebrücke Neustadt in Holstein“. Die Planwerte und die Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2026-2028 sowie die mögliche Zuweisung durch das Land Schleswig-Holstein werden in der Investitionsrechnung 2025 im 1. Nachtrag zum Haushalt aktualisiert.
Beschlussvorschlag:Dem Planungsstand zum Ersatzbau der Seebrücke Neustadt in Holstein samt Kostenberechnung wird zugestimmt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Förderung für dieses Projekt beim Land Schleswig-Holstein einzuwerben. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:3D-Ansicht Seebrücke Neustadt in Holstein Grundriss Draufsicht Seebrücke Neustadt in Holstein Querschnitte Seebrücke Neustadt in Holstein Ansicht Seebrücke Neustadt in Holstein - Bohrsondierungen Kostenberechnung Seebrücke Neustadt in Holstein
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