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Vorlage - VO/3440/25-1  

 
 
Betreff: 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Stellv. Vors. Tourismusausschuss Herr HoffBezüglich:
VO/3440/25
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:122 Sachgebiet Steuern
Bearbeiter/-in: Heß, Vera  12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
20.11.2025 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Nach der Beratung im Tourismusausschuss am 04.11.2025 wurden, basierend auf den aktualisierten Ergebnissen der Nach- und Vorkalkulation der Kurabgabe, folgende Anpassungen im 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein eingearbeitet:

 

  • Unter § 1 Sätze 5 und 6 werden der städtische Eigenanteil und die prozentuale Aufteilung der Umlage auf die Kurabgabe und Tourismusabgabe entsprechend der Kalkulation (s. VO/3446/25-1) angepasst.
  • Nach der Aktualisierung der Kalkulation ergibt sich für das Jahr 2026 eine Kurabgabenhöhe von 1,60 € in der Nebensaison und 2,70 € in der Hauptsaison, sowie eine Jahreskurabgabe in Höhe von 75,60 €. Da die Beträge somit gleichbleibend zum Jahr 2025 erhoben werden sollen, entfällt die Neufassung von § 4 Abs. 2 Satz 2 und § 5 im 1. Nachtrag zu dieser Satzung.
  • In § 9 (3) wird auf die Erhebung der vollständigen Heimatanschrift der Gäste sowie deren Unterschrift auf dem Meldeschein verzichtet, da die Daten im Rahmen der Erhebung einer Kurabgabe rechtlich nicht mehr relevant sind. Die Postleitzahl der Gäste soll nach Beratung des Fachausschusses weiterhin erhoben werden, damit verlässliche Statistiken über die Quellgebiete, insb. für das touristische Marketing, aus den Auswertungen der ostseecard herangezogen werden können.

 


Beschlussvorschlag:

Der 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Der städtische Eigenanteil von 38,77 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

Aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

Fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Kurabgabesatzung, 1. Nachtrag 2026 für StvV

Kurabgabesatzung, Leseexemplar 2026 mit Änderungen 1. NT, für StvV

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. NT 2026 Kurabgabesatzung_für StvV (201 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Kurabgabesatzung, Leseexemplar 2026, 1. NT für StvV (465 KB)      
Stammbaum:
VO/3440/25   1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/3440/25-1   1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich