Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3456/25  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.11.2025 
Sitzung des Hauptausschusses (Haushaltssitzung)      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Der 1. Entwurf der Haushaltssatzung enthält die durch die Fachausschüsse beschlossenen Teilhaushalte der Ämter 2, 3 und 5. Eingeflossen sind bereits die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung. Die Gesamtzahl der ausgewiesenen Stellen wird nach der entsprechenden Beratung ermittelt. Die sich aus der vorangegangenen Beratung des Teilhaushaltes 1 ergebenden Änderungen werden im Anschluss in den Plan eingearbeitet. Zur Stadtverordnetenversammlung wird die Haushaltssatzung um weitere Bestandteile (Stellenplan) und Anlagen (Wirtschaftsplan Eigenbetrieb und Jahresabschlüsse, Kameradschaftskasse) ergänzt.

Die wesentlichen Zahlen werden im Entwurf des Vorberichts erläutert. 


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2026 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge ohne interne Leistungsbeziehungen auf

51.280.700 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen ohne interne Leistungsbeziehungen auf

51.604.000 

 

einem Jahresfehlbetrag von

323.300 

 

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

0 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

49.701.400 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

46.972.000 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

32.556.200 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

36.868.500 

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

20.261.200  

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

31.918.700 

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

10.000.000 

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

___  Stellen

 

 

§ 3

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 4

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge / Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge / Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.
  4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Entwurf der Haushaltssatzung 2026 nebst Bestandteilen 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushalt 2026 (Entwurf) (4531 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Vergleich Eckwerte zu Haushaltsentwurf 2026 (13 KB)