Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der 1. Entwurf der Haushaltssatzung enthält die durch die Fachausschüsse beschlossenen Teilhaushalte der Ämter 2, 3 und 5. Eingeflossen sind bereits die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung. Die Gesamtzahl der ausgewiesenen Stellen wird nach der entsprechenden Beratung ermittelt. Die sich aus der vorangegangenen Beratung des Teilhaushaltes 1 ergebenden Änderungen werden im Anschluss in den Plan eingearbeitet. Zur Stadtverordnetenversammlung wird die Haushaltssatzung um weitere Bestandteile (Stellenplan) und Anlagen (Wirtschaftsplan Eigenbetrieb und Jahresabschlüsse, Kameradschaftskasse) ergänzt. Die wesentlichen Zahlen werden im Entwurf des Vorberichts erläutert. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2026 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
§ 3
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
§ 4
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf der Haushaltssatzung 2026 nebst Bestandteilen
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