Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Am 17.Oktober 2025 wurde der Projektaufruf zum Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Sportstätten“ veröffentlicht. (siehe Anlage) Nach Prüfung durch das Bauamt entspricht die als 3. Bauabschnitt geplante Sanierung des Sporthallenkomplexes des Küstengymnasiums den Förderkriterien. Die Planung hat bereits mit den im HH 2025 bereitgestellten Mitteln begonnen und soll nun zügig fortgesetzt werden mit dem Ziel eines Baubeginnes in 2026. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits im Teilhaushalt 3 des Haushaltsentwurfes 2026 und Investitionsplan 2026-28 mit den entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen enthalten.
2023 hatte die Stadtverordnetenversammlung schon einmal der Teilnahme am Projektaufruf für die Sanierung des Sporthallenkomplexes KGN aus dem damaligen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zugestimmt. Die Projektskizze wurde damals aber vom Bund nicht zur Einreichung eines Förderantrages ausgewählt. Wir hoffen, dass es im 2.Versuch klappt.
Die Bewerbung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. In der ersten Stufe ist bis zum 15.01.2026 eine Projektskizze einzureichen. Aus den eingereichten Projektskizzen wird der Haushaltsausschuss des Bundestages im Februar 2026 Projekte auswählen, für die dann Fördermittelanträge eingereicht werden können. Mit der Projektskizze muss auch ein Ratsbeschluss eingereicht werden, mit dem der Teilnahme am Projektaufruf zugestimmt wird. Deshalb bittet der Bürgermeister um Zustimmung zum o.g. Beschlussvorschlag. Beschlussvorschlag:Der Teilnahme am Projektaufruf 2025/26 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit dem Projekt: „Sanierung des Sporthallenkomplexes des Küstengymnasiums in Neustadt in Holstein“ mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 8,045 Mio. € als 3. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme Küstengymnasium wird zugestimmt. Die Eigenanteile werden im Haushalt bereitgestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
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