Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der umlagefähige Aufwand der kostenrechnenden Einrichtungen „Straßenreinigung“ und „Winterdienst“ ist nach § 6 Abs. 1 KAG aus Benutzungsgebühren zu finanzieren.
Aus den beigefügten Kalkulationen ergeben sich folgende neue Gebührensätze:
a) für die Reinigung 0,84 € (vorher 0,80 €) b) für den Winterdienst 1,21 € (vorher 0,88 €)
Der Mehrbedarf in der Straßenreinigung ergibt sich einerseits aus dem Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen der Vorjahre sowie andererseits aus der Veränderung der Berechnungsfaktoren.
Der Mehrbedarf beim Winterdienst wurde bereits in der Kalkulation für 2025 deutlich. Eine Anpassung hat es für 2025 jedoch aufgrund der Veränderungen der Grundsteuer nicht gegeben.
I. S. Winterdienst werden folgende Änderung angeregt:
Die Straße „Luskroog“ (im Lageplan gelb markiert) sollte wieder in den Winterdienstplan des Bauhofes aufgenommen werden, da die Stadt bei einem Großteil (im Lageplan grün markiert) ohnehin als Anlieger den Winterdienst durchführen muss und zudem die Straße sehr hanglagig ist.
Folgende, in den beigefügten Lageplänen blau markierte Wege sollten vom Winterdienst ausgenommen werden, da sie lediglich wassergebunden sind und somit nur ein Winterdienst in Handarbeit möglich wäre:
- An den Gleisen - Geh- und Radweg Luskroog
Beschlussvorschlag:Die Gebührenkalkulationen für 2026 werden gebilligt. Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung in der Stadt Neustadt in Holstein (Straßenreinigungs- und –gebührensatzung) wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:- Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2026 - Kalkulation Winterdienstgebühr 2026 - Lageplan Luskroog - Lageplan An den Gleisen - Entwurf 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und -gebührensatzung
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