Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Satzung und die Wahlordnung des Kinder- und Jugendparlamentes sind aus dem Jahr 2002 bzw. 2005. Das Jugendqueerfé hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Satzung und der Wahlordnung des Kinder- und Jugendparlaments befasst und diese in eine geschlechterneutrale Formulierung überführt. Als Vorbild diente das Europäische Jugendparlament. Für diese Überarbeitung wurde eng mit Ulla Scharfenberg zusammengearbeitet, einer Expertin für gendersensible Sprache, die regelmäßig Workshops zu diesem Thema anbietet. U.a. wurde die bestehende Regelung zur Geschlechtertrennung für überarbeitungsbedürftig erachtet. Es galt hier, alternative Formulierungen zu finden, die eine gleichberechtigte Beteiligung aller Lebensrealitäten im Parlament gewährleistet ohne dies auf ein biologisches Geschlecht zu beziehen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dazu beitragen, das Kinder- und Jugendparlament noch inklusiver und zeitgemäßer zu gestalten.
Es wird vorgeschlagen, eine Neufassung der Satzung (Anlage 1) und eine Neufassung der Wahlordnung (Anlage 2) vorzunehmen. In der Anlage 3 und 4 sind neben den Änderungen des Jugendqueerfés (gelb gekennzeichnet) auch verwaltungsseitige Änderungen (blau gekennzeichnet) eingepflegt.
Die Entwürfe zu den Neufassungen wurden anschließend dem Kinder- und Jugendparlament in der Sitzung am 21.05.2025 vorgelegt. Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Satzung und der Wahlordnung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Neustadt in Holstein werden beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Anlage 1 - Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Neustadt in Holstein Anlage 2 - Wahlordnung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Neustadt in Holstein Anlage 3 - Satzung KiJuPa / Entwurf mit Markierungen Anlage 4 - Wahlordnung KiJuPa / Entwurf mit Markierungen
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