Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Das neugewählte Kinder- und Jugendparlament hat sich mit der Anpassung der aktuellen Satzung und Wahlordnung beschäftigt, damit im Wahljahr auch Kinder und Jugendliche ins Parlament gewählt werden können, die nur knapp zu alt oder zu jung sind. Dabei wurde das genaue Mindest- bzw. Höchstalter von 10 und 18 Jahren aufgelöst.
Es wird vorgeschlagen, eine Änderung der Satzung und Wahlordnung von 2025 vorzunehmen. In der Anlage 1 und 2 sind die entsprechenden Änderungssatzungen zu finden. In der Anlage 3 sind die bisherigen Formulierungen der drei zu ändernden Paragrafen zusammengestellt.
Die Entwürfe zu den Änderungen wurden dem Kinder- und Jugendparlament in der Sitzung am 18.03.2026 vorgelegt und einstimmig angenommen. Beschlussvorschlag:Die 1. Änderung der Satzung und der Wahlordnung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Neustadt in Holstein werden beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:- Anlage 2: 1. Änderungssatzung für Wahlordnung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Neustadt in Holstein - Anlage 3: Übersicht zu ändernde Paragrafen KiJuPa
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