Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3364/25  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:120-11.01.01-1/2023-3/2023
  Bezüglich:
VO/2987/23
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
21.05.2025 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
26.06.2025    Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat sich anlässlich eines Normenkontrollverfahrens einer Umlandgemeinde in Sachen Zweitwohnungssteuer auch mit dem Geschäftsordnungsrecht und der elektronischen Ladung der Gemeindevertretung befasst (Urteil vom 24.04.2024, 6 KN 1/24). Angesichts der Fehlerfolgen ist auch die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein dahingehend kritisch überprüft worden, ob und inwieweit diese vor dem Hintergrund der Rechtsprechung insoweit geändert werden muss, dass sie der gängigen Praxis der Ladung über das Ratsinformationssystem entspricht und dabei die Anforderungen an Schriftformen, Fristen und an postalische und digitale Zustellungsoptionen berücksichtigt.

 

Es wird daher eine Änderung der am 26.06.2023 beschlossenen Geschäftsordnung zu den nachfolgenden Punkten vorgeschlagen, um eine Anpassung an den tatsächlichen Ablauf herbeizuführen. Die Geschäftsordnung sollte damit explizit eine Zustellung der Einladung und Tagesordnung in schriftlich postalischer und schriftlich elektronischer Form einbeziehen. Eine einwöchige Ladungsfrist ergibt sich aus § 34 (3) Satz 1 Gemeindeordnung (GO):

 

alt § 3

Ausschüsse

[…]

 

(5) Einladungen und Sitzungsunterlagen der Ausschüsse werden fristgerecht in Papierform lediglich an Ausschussmitglieder sowie an die Fraktionsvorsitzenden und die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher versandt, soweit diese nicht am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmen. Allen anderen Stadtverordneten und bürgerlichen Mitgliedern sind die Inhalte fristgerecht in elektronischer Form im Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen.

 

[…]

 

neu § 3

Ausschüsse

[…]

 

(5) Einladungen mit der Tagesordnung und den Sitzungsunterlagen der Ausschüsse werden fristgerecht in Papierform lediglich an Ausschussmitglieder sowie an die Fraktionsvorsitzenden und die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher versandt, soweit diese nicht am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmen. Alle anderen Stadtverordnete und bürgerlichen Ausschussmitglieder erhalten die Einladungen mit der Tagesordnung zu den Sitzungen der Ausschüsse durch E-Mail; die Sitzungsunterlagen sind dabei in elektronischer Form über das Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen.

 

[…]

 

alt § 8

Tagesordnung

[…]

 

(5) Der Einladung sind zu den einzelnen Punkten des öffentlichen Teils der Tagesordnung kurze Erläuterungen über Gegenstand und Ziel der Beratung (Beschlussvorlagen) beizufügen, die mit Ausnahme der Fälle nach § 35 Abs. 1 Satz 3 GO keine personenbezogenen Daten enthalten dürfen. Soweit Satzungen, Verordnungen, Tarife und Verträge beraten bzw. beschlossen werden sollen, müssen die Entwürfe mit der Tagesordnung zugestellt werden.

Beschlussvorlagen zu nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten sind im Kopf deutlich als Vertraulich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt!“ zu kennzeichnen. Personenbezogene Angaben sind in die Erläuterungen nur dann aufzunehmen, wenn sie für die Vorbereitung der Sitzung und die Entscheidung erforderlich sind.

 

[…]

 

neu § 8

Tagesordnung und Ladung

[…]

 

(5) Die Einberufung der Stadtverordneten erfolgt durch schriftliche Ladung. Am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmende Stadtverordnete erhalten die Einladung mit der Tagesordnung mit E-Mail; die Sitzungsunterlagen sind dabei in elektronischer Form über das Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen. Nicht am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmenden Stadtverordneten ist die Einladung mit der Tagesordnung und den Sitzungsunterlagen in Papierform zuzustellen.

Der Einladung sind Die Sitzungsunterlagen enthalten zu den einzelnen Punkten des öffentlichen Teils der Tagesordnung kurze Erläuterungen über Gegenstand und Ziel der Beratung (Beschlussvorlagen) beizufügen, die mit Ausnahme der Fälle nach § 35 Abs. 1 Satz 3 GO keine personenbezogenen Daten enthalten dürfen. Soweit Satzungen, Verordnungen, Tarife und Verträge beraten bzw. beschlossen werden sollen, müssen die Entwürfe mit der Tagesordnung zugestellt werden. Beschlussvorlagen zu nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten sind im Kopf deutlich als Vertraulich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt!“ zu kennzeichnen. Personenbezogene Angaben sind in die Erläuterungen nur dann aufzunehmen, wenn sie für die Vorbereitung der Sitzung und die Entscheidung erforderlich sind.

 

[…]

 

Unlängst ist aus der Einwohnerschaft heraus die Anregung erfolgt, den hiesigen Ablauf der Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse nach § 35 (3) GO zu ändern. Bei der Stadt Neustadt in Holstein hat sich mit der Zeit im Gegensatz zu anderen Gemeinden die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in der Folgesitzung des Gremiums durchgesetzt. Die Geschäftsordnung sieht zwar auch die glichkeit vor, die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse nach Abwicklung des nichtöffentlichen Teils durch Wiederherstellung der Öffentlichkeit im direkten Anschluss durchzuführen, allerdings nur, soweit dies möglich und die Öffentlichkeit auch noch vorhanden ist. In der Praxis ist in der Regel keine Öffentlichkeit mehr für eben diese Bekanntgabe vor Ort; anwesende Bürgerinnen und Bürger verlassen mit Aufnahme des nichtöffentlichen Teils der Sitzung die Örtlichkeit. Reduziert man das Bekanntgeben rein auf die Transparenz der r die Öffentlichkeit zeitlich vorgezogen einsehbaren Protokollierung, ist die in verschiedenen Kommunen angewandte Form der Wiederherstellung der Öffentlichkeit im direkten Anschluss an nichtöffentliche Sitzungsteile sicherlich vorteilhaft. Es kann festgehalten werden, dass die Form der Bekanntgabe in das Belieben der Gemeinde gestellt ist. Es handelt sich auch nicht um eine örtliche Bekanntmachung im Sinne der Bekanntmachungsverordnung oder der Bekanntmachungssatzung. Sofern aus Sicht der Selbstverwaltung dem Ansinnen des Petenten gefolgt werden kann, würde sich folgende Änderung ergeben:

 

alt § 13

Sitzungsablauf

[…]

 

(2) Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist in der Regel in folgender Reihenfolge durchzuführen:

a) Eröffnung der Sitzung durch die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher mit dem Hinweis auf die Tonbandaufzeichnung zum Zweck der Niederschrifterstellung,

b) Einwohnerfragestunde

c) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit,

d) Genehmigung der Tagesordnung, evtl. Dringlichkeitsvorlagen und anträge,

e) Behandlung von Anträgen auf Ausschluss der Öffentlichkeit

f) Mitteilungen der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers,

g) Mitteilungen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters,

h) Behandlung von Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung,

i) Abwicklung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung,

j) Anfragen,

k) persönliche Bemerkungen und Abgabe von Erklärungen der Stadtverordneten und persönliche Bemerkungen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters,

l) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse aus der vorangegangenen Sitzung, soweit dies nicht bereits geschehen ist,

m) Abwicklung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung,

n) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, soweit dies möglich und Öffentlichkeit noch vorhanden ist,

o) Schließung der Sitzung durch die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher.

 

[…]

 

neu § 13

Sitzungsablauf

[…]

 

(2) Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist in der Regel in folgender Reihenfolge durchzuführen:

a) Eröffnung der Sitzung durch die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher mit dem Hinweis auf die Tonbandaufzeichnung zum Zweck der Niederschrifterstellung,

b) Einwohnerfragestunde

c) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit,

d) Genehmigung der Tagesordnung, evtl. Dringlichkeitsvorlagen und anträge,

e) Behandlung von Anträgen auf Ausschluss der Öffentlichkeit

f) Mitteilungen der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers,

g) Mitteilungen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters,

h) Behandlung von Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung,

i) Abwicklung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung,

j) Anfragen,

k) persönliche Bemerkungen und Abgabe von Erklärungen der Stadtverordneten und persönliche Bemerkungen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters,

l) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse aus der vorangegangenen Sitzung, soweit dies nicht bereits geschehen ist,

l) Abwicklung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung,

m) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, soweit dies möglich und Öffentlichkeit noch vorhanden ist,

n) Schließung der Sitzung durch die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher.

 

[…]

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein in § 3 Abs. 5, § 8 Überschrift und Abs. 5 sowie § 13 Abs. 2 wird wie vorgelegt beschlossen. Der Bürgervorsteher wird gebeten, die geänderte Geschäftsordnung auszufertigen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/2987/23   Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/3364/25   1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich