Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im nördlichen Bereich des B-Planes Nr. 90 befindet sich eine Fläche mit einer Größe von rund 6,5 ha, die bisher nicht überplant ist. Die Fläche grenzt nördlich an die Oldenburger Straße und westlich an den Ostring an. Da es in den letzten Jahren nicht gelungen ist weitere gewerbliche Bauflächen im Stadtgebiet der Stadt Neustadt in Holstein und insbesondere im Bereich der östlichen Stadtseite zu erschließen, sollen nun an dieser Stelle dringend benötigte Baufelder für Gewerbebetriebe geschaffen werden. Angedacht sind rund 17.000 m² Gewerbeflächen. In Ergänzung zu diesen Flächen soll eine attraktive und funktionierende Nahversorgungsmöglichkeit für den wachsenden umliegenden bzw. angrenzenden Stadtteil am Lübscher Mühlenberg entstehen, wo insbesondere südlich des Planstandortes mit der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 90 neue Wohnungen und Einfamilienhäuser entstanden sind und weiterhin entstehen. Für den angedachten Lebensmittelvollsortimenter wird eine Verkaufsfläche von rund 2.500 m² angestrebt. Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt eine mögliche Flächenaufteilung; Gewerbeflächen sind grau, Flächen für den Einzelhandel inkl. Parkflächen sind orange und Verkehrsflächen gelb dargestellt. Abbildung 1: Lageplan mit möglicher Flächenaufteilung o. M. Eine Auswirkungsanalyse zu dieser geplanten Neuansiedlung zeigt, dass die durch das Vorhaben ausgelösten Umsatzumverteilungen zu keinen städtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Auswirkungen i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO führen werden. Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche sind nicht zu erwarten. Das Gesamtvorhaben soll als „Gewerbehof Lübscher Mühlenberg“ dem entstandenen Flächenbedarf des Gewerbes gerecht werden und den Wirtschaftsstandort stärken. Zudem soll ein weiterer Versorgungsstandort Verkehrswege verkürzen, das wachsende Neubaugebiet besser anbinden und auch die nördlich und östlich gelegenen Umlandgemeinden besser mitversorgen. Um eine zügige Durchführung zu gewährleisten, soll ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen werden. Zudem sollen sämtliche Planungskosten durch den Vorhabenträger getragen werden. Zum Zeitpunkt des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses soll der Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur Beratung vorgelegt werden. Die frühzeitigen Beteiligungen sollen zeitnah durchgeführt werden. Begleitend zum B-Planverfahren soll auch die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes vorangetrieben werden.
Beschlussvorschlag:1. Für das Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg“ (siehe Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen ein Gewerbegebiet und ein Sondergebiet für Einzelhandel für die Ansiedlung eines Supermarktes festgesetzt werden. Die Erschließung der Gebiete und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 6. Die entstehenden und bereits entstandenen Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 98 sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt einen Planungskostenvertrag, der dies regelt, vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen. 7. Der Bürgermeister wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und zur Beratung im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Geltungsbereich Auswirkungsanalyse
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