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Vorlage - VO/3223/24-1  

 
 
Betreff: Grundsätze des Berichtswesens; hier: Antrag der Fraktion B'90/GRÜNE - Umsetzung Klimaschutzkonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Aktenzeichen:120-11.01.01-5/2021-HpBezüglich:
VO/3223/24
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:3 Bauamt
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.03.2025 
Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   

Sachverhalt:

Die Fraktion B90/GRÜNE, Herr Stein, bittet mit beigefügtem Antrag um Aufnahme der Umsetzungsfortschritte zum integrativen Klimaschutzkonzept in das feste Berichtswesen des Hauptausschusses. Mit der begleitenden E-Mail wird sich hingegen im Betreff auch auf einen ständigen Tagesordnungspunkt des Ausschusses bezogen.

 

Anlässlich der Antragsbegründung, dass mit einem Beschluss vom 24.04.2024 die Verantwortung in die Hände der Verwaltung gegeben wurde, es durch den Wegfall des Klimaschutzmanagers keinen Bericht mehr durch die Stelle geben werde und deswegen andere Kontroll- und Übersichtsmethodiken benötigt würden, möchte die Verwaltung kurz wie folgt zum Sachverhalt beitragen:

 

 

Ständiger Tagesordnungspunkt oder Berichterstattung gem. Grundsätze Berichtswesen?

In der Beantragung scheint zunächst unklar, ob tatsächlich ein weiterer ständiger Tagesordnungspunkt gemeint ist oder aber eine regelmäßige Berichterstattung, wie sie im Rahmen der Grundsätze des städtischen Berichtswesens [Anlage 2] abzubilden wäre.

 

r einen ständigen Tagesordnungspunkt, auch wenn der Hauptausschuss sich nun bereits drei ständigen Handlungsfeldern aufgabenfremd widmet, kann verwaltungsseitig jenseits einer Koordinierungsaufgabe bzw. personellen oder finanziellen Berührungspunkten hingegen keine Zuständigkeit des Hauptausschusses gesehen werden. Klimaschutz fällt in den Zuständigkeitsbereich des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses. Der Hauptausschuss hat nach § 45 b Abs.1 Ziff. 3 Gemeindeordnung lediglich das Berichtswesen zu entwickeln.

 

Die vom Hauptausschuss entwickelten und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Grundsätze des Berichtswesens enthalten hingegen bereits die Formulierung des § 45c Nr. 7 GO. Die jährlich vorgesehene Berichterstattung über Stand und Entwicklung sowie Maßnahmen in den Handlungsfeldern Klimaschutz, Energieeffizienz und -einsparung ist für den PUBA dort bereits richtig adressiert. Klimaschutz ist nach § 9 (1) lit. a Hauptsatzung eine Aufgabe dieses Fachausschusses.

 

 

Zu den Maßnahmenumsetzungen des Klimaschutzkonzeptes

Auf die Beifügung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Neustadt in Holstein zu dieser Vorlage wird zur Vermeidung von Doppelungen verzichtet. Es wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023, TOP 16, nach umfassenden Vorberatungen beschlossen (VO/3099/23). Dieser Beschluss wurde mit folgender Erweiterung versehen:

2. mtliche Maßnahmen, die sich aus den Handlungsfeldern ergeben, sind vor ihrer Umsetzung als Beschlussvorschlag dem zuständigen Ausschuss vorzulegen und durch diesen zu beschließen oder abzulehnen.

Alleine durch diesen Beschlusszusatz müsste doch eigentlich eine Parallelbefassung durch weitere Umsetzungsberichte, wie sie nun beantragt werden, als obsolet erscheinen. Die Selbstverwaltung hat sich alle Maßnahmen durch den Punkt 2 selber vorbehalten.

 

Dementsprechend sind in Folge des damaligen Beschlusses unter Berücksichtigung der Vorgaben des Projektträgers für das Klimaschutzkonzept vier von 24 Maßnahmen in die politische Beratung gegeben worden:

  1. lte und Wärmeplanung
  2. Hochwasser und Küstenschutzkonzept
  3. Klimaschutz- und Umweltbildung an Schulen
  4. Stellenverstetigung KSM und des Controlling Konzeptes

Die Beratung erfolgte mit der Folgevorlage VO/3099/23-1 im PUBA am 09.01.2024 und im Hauptausschuss am 21.02.2024.

 

Es wurden die ersten drei Maßnahmen zur sukzessiven Umsetzung bei bereitstehenden Mitteln beschlossen. Der vierte Punkt, die Verstetigung des Klimaschutzmanagements für 3 Jahre ab 01.07.24 und Controlling-Konzept wurde herausgelöst beraten und schlussendlich mit der Vorlage VO/3198/24 im Hauptausschuss am 24.04.2024 abgelehnt. Die Stelle des Klimaschutzmanagers ist also seit 01.07.2024 unbesetzt und zwischenzeitlich auch nicht mehr im Stellenplan enthalten.

 

Der erste Punkt, die kommunale Wärmeplanung, ist mit eigener VO/3232/24 von der StvV beschlossen worden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Grundlage der KWP weiter zu entwickeln und im Rahmen ihrer Möglichkeiten im maximalen Umfang Fördermittelpotenziale auszuschöpfen. Sofern die Machbarkeit der in der KWP genannten Maßnahmen gegeben ist, soll deren Umsetzung mit Priorisierung vorbereitet werden. Hierzu ist ggf. ein weiterer Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur sogenannten Integrationsplanung nötig. Die Stadtwerke sind an der Stelle fertig.

 

Zum zweiten Punkt, Hochwasser- und Küstenschutzkonzept, ist nach dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2024, TOP 15, die Konzeptstudie fertiggestellt. Zurzeit ist ein VGV-Verfahren in Arbeit für die Auswahl des Planungsbüros. Auch hier hat die Maßnahmenumsetzung einen eigenen Vorlagenstrang mit eigener Beschlussverfolgung.

 

Auch der dritte Punkt, Klimaschutz- und Umweltbildung an Schulen, kann wegen abgelehnter Verstetigung der Klimaschutzmanagerstelle nicht - auch nicht durch das Nachhaltigkeitsmanagement - umgesetzt werden.

 

 

Also ständige oder regelmäßige Berichterstattung als Lösung?

Die Intention der antragstellenden Fraktion stellt sich für die Verwaltung klar dar: Entweder die Umsetzung der noch offenen Handlungsfelder des Klimschutzkonzeptes durch einzelne Verwaltungsteile voranzutreiben oder aber den übrigen Fraktionen aufzuzeigen, dass eben dieses nicht geleistet werden kann.

 

Ob man nun aber mit einer Aufnahme eines weiteren ständigen Tagesordnungspunktes im nicht zuständigen Hauptausschuss oder im zuständigen PUBA oder aber mit einem weiteren Bericht in den Grundsätzen des Berichtswesens das sprichwörtliche tote Pferd schlagen muss, sollte sicherlich zunächst politisch beraten werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss wird um Beratung gebeten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

- Antrag Berichtswesen Klimaschutzkonzept B90/GRÜNE vom 03.02.2025

- Grundsätze des städtischen Berichtswesens i.d.F. des Beschlusses vom 27.06.2024

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag Berichtswesen Klimaschutzkonzept B‘90/GRÜNE vom 03.02.2025 (76 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Grundsätze des städtischen Berichtswesens i.d.F. des Beschlusses vom 27.06.2024 (215 KB)      
Stammbaum:
VO/3223/24   Neufassung der Grundsätze des Berichtswesens; hier: Antrag der BGN-Fraktion - Tätigkeitsberichte der Schulsozialarbeit   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/3223/24-1   Grundsätze des Berichtswesens; hier: Antrag der Fraktion B'90/GRÜNE - Umsetzung Klimaschutzkonzept   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich