Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Grundsätze des städtischen Berichtswesens der Stadt Neustadt in Holstein legen als internes Regelwerk entsprechend § 45c Gemeindeordnung die Themen und zeitlichen Abstände fest, über die der Bürgermeister die Selbstverwaltung zu informieren hat. Die derzeitige Fassung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2023 nach Vorberatung im Hauptausschuss beschlossen.
Auf Antrag der BGN-Fraktion vom 10.05.2024 Anlage 1 sollen die Regelberichte um einen jährlichen Tätigkeitsbericht der Schulsozialarbeit im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten erweitert werden. Auf die dortige Begründung wird verwiesen. Die Änderungen sind innerhalb des Neufassungsentwurfes Anlage 2 farblich markiert. Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Grundsätze des städtischen Berichtswesens wird wie vorgelegt beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
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