Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3319/25  

 
 
Betreff: Zustimmung zur einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Straßenbeleuchtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:121-901-13
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Beteiligt:3 Bauamt
Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
22.01.2025 
Sitzung des Hauptausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Mit Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Neustadt in Holstein und den Stadtwerken über die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtung im Stadtgebiet Neustadt in Holstein und den Ortseilen Rettin und Pelzerhaken vom 19.12.2024 wird das Betriebsführungsentgelt an die Stadtwerke auf einen jährlichen Pauschalbetrag pro Lichtpunkt umgestellt. Der Pauschalbetrag je Straßenlampe liegt ab dem 01.01.2025 bei 86,33 € netto (102,74 brutto) jährlich.

Im Eigentum der Stadt befinden sich rd. 2.500 Straßenlaternen. Daraus ergibt sich ein Gesamtaufwand von rd. 257.000 €hrlich. Im Haushalt 2025 stehen derzeit 40.000 € zur Verfügung, daher sind 217 T€ überplanmäßig bereit zu stellen.


Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) in Höhe von 217.000 € brutto für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung wird zugestimmt. Die Mittel sind über den 1. Nachtragshaushalt 2025 bereit zu stellen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtaufwand: 217.000

 

bzw. Gesamtauszahlungen: 217.000 €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine